
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in Berlin wird eine Wahlbeteiligung von über 80 Prozent verzeichnet. Dies entspricht einem signifikanten Interesse der Wahlberechtigten an der politischen Mitbestimmung. Insgesamt waren in Berlin 2,4 Millionen Bürger wahlberechtigt, was etwa 63 Prozent der Gesamtbevölkerung von 3,88 Millionen ausmacht. Dennoch waren rund 1,5 Millionen Menschen in der Hauptstadt nicht wahlberechtigt, was auf mehrere Faktoren zurückzuführen ist. Dazu zählen unter anderem Minderjährigkeit, der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft und der Entzug des Wahlrechts, beispielsweise aufgrund einer gesetzlichen Betreuung.
Die Gründe für die steigende Zahl der nicht wahlberechtigten Personen sind vielfältig. Laut Angaben von rbb24 ist ihr Anteil in Berlin in den letzten drei Jahren gestiegen, von 34,5 Prozent im Jahr 2021 auf rund 37 Prozent im Jahr 2024. Ein wesentlicher Faktor hierfür ist die Zunahme der Menschen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft, die 2021 noch bei 789.000 lag und inzwischen auf 964.957 gestiegen ist. Zudem gibt es 503.524 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ebenfalls nicht an Wahlen teilnehmen dürfen.
Demografische Unterschiede in der Wahlberechtigung
Ein interessanter Aspekt ist die ungleiche Verteilung der Wahlberechtigten in verschiedenen Stadtteilen Berlins. In einigen Bezirken, wie Neukölln und Wedding, liegt der Anteil der Wahlberechtigten bei lediglich etwa 60 Prozent, während in anderen Stadtteilen, etwa in Treptow-Köpenick und Spandau, die Quote über 90 Prozent beträgt. Dies spiegelt unterschiedliche demografische und soziale Strukturen wider, die sich auf die Wahlberechtigung auswirken.
Das bundesweite Bild zeigt einen generellen Rückgang der Wahlberechtigten im Vergleich zur Bundestagswahl 2021. Laut der Tagesschau sind derzeit rund 59,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt, was einem niederen Wert als noch vor vier Jahren entspricht. Ein Grund dafür könnte der anhaltende Rückgang der Wahlbeteiligung in Deutschland sein, der sich über mehrere Jahrzehnte erstreckt. 1972 wurde mit 91,1 Prozent die höchste Beteiligung erreicht, während 2009 lediglich 70,8 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgaben.
Wahlrecht und Herausforderungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wahlberechtigung sind klar definiert. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Ein Wahlrechtsverlust kann nur durch ein richterliches Urteil erfolgen und maximal für fünf Jahre verhängt werden. Auch Menschen ohne festen Wohnsitz behalten ihr Wahlrecht, müssen jedoch aktiv an der Eintragung ins Wählerverzeichnis teilnehmen.
Ein weiterer relevanter Aspekt ist die Regelung für Auslandsdeutsche, bei denen die Voraussetzungen für eine Stimmabgabe oft eingeschränkt sind. Schätzungen zufolge sind zwischen drei und vier Millionen Deutsche im Ausland wahlberechtigt, während rund 12,1 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland leben und von der Stimmabgabe auf Bundes- oder Landesebene ausgeschlossen sind.
Die Gründe für die Wahlabstinenz sind ebenfalls vielschichtig. Einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zufolge haben 34 Prozent der Wahlberechtigten das Gefühl, dass Politiker nicht auf die Sorgen der einfachen Leute hören. Ein Viertel der Wahlberechtigten nahm nicht an der letztjährigen Wahl teil, was teilweise mit einem schwindenden Vertrauen in die Politik sowie dem Eindruck, dass die eigene Stimme nichts bewirken kann, verbunden ist. Diese Trendwende stellt die Demokratie in Deutschland vor neue Herausforderungen und wirft die Frage auf, wie die Beteiligung in den kommenden Jahren wieder gesteigert werden kann.