
Am 13. März 2025 sind zwei Linksextremisten, Peter K. und Thomas W., wegen eines gescheiterten Sprengstoffanschlags, der vor 30 Jahren geplant wurde, vor Gericht gestellt worden. Die beiden Männer landeten am späten Mittwochabend in einem Iberia-Flug aus Madrid am Flughafen BER und wurden umgehend von der Polizei verhaftet. Sie befinden sich nun in Untersuchungshaft. Die Rückkehr nach Deutschland war bereits erwartet worden, da ein Verteidiger angekündigt hatte, dass die Angeklagten sich dem Verfahren stellen würden. Der Prozess soll am 17. März vor dem 2. Strafsenat des Kammergerichts beginnen, mit einem Urteil am 8. April.
Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Anklage wegen des versuchten Anschlags auf ein in Berlin-Grünau befindliches, im Umbau befindliches Abschiebegefängnis. Der geplante Angriff hätte mit Propangasflaschen und selbstgebauten Zeitzündern erfolgen sollen, die mehr als 120 Kilogramm Sprengstoff enthielten. Die Täter planten, die Sprengvorrichtungen auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt umzuladen, wurden jedoch von einer zufällig vorbeifahrenden Polizeistreife gestört und flohen.
Hintergrund der Anklage
Die Angeklagten schlossen sich spätestens im Herbst 1994 mit einem mittlerweile verstorbenen Komplizen zur linksextremistischen Vereinigung „Das Komitee“ zusammen. Diese Gruppe verfolgte das Ziel, gesellschaftspolitische Veränderungen durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf staatliche Einrichtungen herbeizuführen. Ein dritter Verdächtiger wurde fast 20 Jahre später in Venezuela gefasst, allerdings wurde ein Auslieferungsersuchen Deutschlands von diesem Land abgelehnt. Die beiden Angeklagten erhielten 2021 Asyl in Brasilien.
Laut dem Anwalt Theune gibt es eine Verständigung, wonach die Angeklagten bei einem Geständnis mit einer Bewährungsstrafe rechnen können. Dies wäre ein ungewöhnlicher Schlussstein für einen solchen Fall, der trotz der langen Zeitspanne seit den Taten wieder in die öffentliche Diskussion geriet.
Aktuelle Situation des Linksextremismus in Deutschland
Eine Übersicht des Verfassungsschutzes zeigt, dass das linksextremistische Personenpotenzial im Jahr 2023 auf etwa 37.000 Personen angestiegen ist, im Vergleich zu 36.500 im Jahr 2022. Unter diesen befinden sich 11.200 gewaltorientierte Linksextremisten, was einen Anstieg von 3,7% gegenüber dem Vorjahr darstellt. Die Gesamtzahl der linksextremistischen Straftaten hat 2023 ebenfalls zugenommen, mit 4.248 Delikten, was einem Anstieg von 10,4% entspricht.
Die häufigsten Straftaten in diesem Kontext waren Sachbeschädigungen, die mit 2.301 Fällen die Spitzenreiter darstellen, gefolgt von Gewaltdelikten, die um 20,8% auf 727 Delikte anstiegen. Die Zahlen belegen, dass linksextremistische Aktivitäten und die damit verbundene Gewalt nach wie vor ein ernstes Problem in Deutschland darstellen, insbesondere in Regionen wie Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
Diese Entwicklungen werfen einen Schatten auf die Bemühungen der Behörden, Extremismus jeder Art zu bekämpfen und zeigen, dass das Potenzial für gewalttätige Aktionen nach wie vor besteht.
Für detailliertere Informationen über die aktuellen Zahlen und Fakten über Linksextremismus in Deutschland empfiehlt sich ein Blick auf die Seite des Verfassungsschutzes.
Insgesamt wird die öffentliche Aufmerksamkeit auf diesen Prozess nicht nur durch die historische Dimension des Falls sowie die bereits lange zurückliegenden Taten, sondern auch durch die akuten Debatten über Extremismus und die Sicherheit des Staates angeheizt. Die kommenden Wochen könnten entscheidend sein, nicht nur für die Angeklagten, sondern auch für die rechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung des Linksextremismus in Deutschland.