Friedrichshain-Kreuzberg

Wichtige Fristen zur Briefwahl: So sichern Sie Ihr Stimmrecht!

Heute, am 5. Februar 2025, rücken die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag näher, und die Briefwahl hat seit heute schon begonnen. Der Prozess, um an der Wahl teilzunehmen, gestaltet sich für die Wahlberechtigten in Berlin relativ einfach, jedoch gibt es einige wichtige Fristen und Verfahren, die beachtet werden müssen. So müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, dem 23. Februar, um 18 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein, wie berlin.de berichtet. Stimmen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Um die Briefwahlunterlagen zu beantragen, stehen mehrere Optionen zur Verfügung: Wahlberechtigte können dies online, per Mail, per Post oder direkt in den bezirklichen Briefwahlstellen tun. Letztere Methode wird als die sicherste empfohlen. Wer sich für die direkte Beantragung in der Briefwahlstelle entscheidet, hat zudem die Möglichkeit, vor Ort zu wählen, sodass der Rückversand per Post entfällt. Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können auch in die Briefkästen der jeweiligen Briefwahlstellen eingeworfen werden.

Fristen und Verfahren für die Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen werden etwa zwei Wochen vor dem Wahltag versandt, was definiert ist durch den Zeitraum vom 13. Januar bis zum 18. Februar 2025 für die Online-Antragsstellung. Schriftliche Anträge müssen bis Freitag vor der Wahl, dem 21. Februar, um 15 Uhr bei den zuständigen Stellen eingehen. Die Briefwahlstellen öffnen bereits am 10. Februar. Wahlberechtigte sollten darauf achten, dass sie für die Einhaltung des Wahlgeheimnisses selbst verantwortlich sind. Bei der Erteilung eines Wahlscheines wird ein Sperrvermerk im Wahlverzeichnis eingetragen, um Missbrauch zu verhindern, da unbefugtes Wählen oder die Verfälschung des Wahlergebnisses mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann, wie service.berlin.de beschreibt.

Wichtige Unterlagen für den Antrag sind der Name, die Adresse in Berlin, das Geburtsdatum sowie die Versandadresse der Unterlagen. Für die Briefwahl vor Ort ist zudem ein amtlicher Ausweis erforderlich. Die Kontaktaufnahme zu weiteren Informationen ist über das Bürgertelefon unter (030) 115, montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr möglich.

Barrierefreiheit und Wahlteilnahme

Ein zentraler Aspekt, der bei der Wahl berücksichtigt werden muss, ist die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Der Gesetzgeber hat Regelungen geschaffen, um diese Bürger bei der Wahlteilnahme zu unterstützen. So haben körperlich beeinträchtigte Personen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, wenn ihr Wahllokal nicht barrierefrei ist. Außerdem steht ihnen auch die Möglichkeit der Briefwahl offen. Unterstützende Hilfspersonen dürfen benannt werden, jedoch muss sichergestellt sein, dass die geheimen Wahlprinzipien gewahrt bleiben, was bei Inanspruchnahme der Hilfspersonen eine Herausforderung darstellen kann. Ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit finden sich auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung bpb.de.

Zusätzlich wird die Bereitstellung von Wahlschablonen, die Menschen mit eingeschränkter Sehkraft und Blinden die Teilnahme erleichtern, durch örtliche Blindenvereine angeboten. Diese Maßnahmen sind Teil eines breiteren Engagements zur Erhöhung der Wahlbeteiligung und zur Gewährleistung der Gleichheit für alle Wahlberechtigten, was auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt wird.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
berlin.de
Weitere Infos
service.berlin.de
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bpb.de

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