
Berlin hat mit der Einrichtung einer Mietpreisprüfstelle einen weiteren Schritt zur Sicherung von fairen Mieten unternommen. Mieter, die Zweifel an der Höhe ihrer Miete haben, können sich an die Stelle wenden, die bei der Anstalt „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung“ (Siwo) angesiedelt ist. Dieser Dienst bietet eine kostenlose Beratung an fünf Tagen in der Woche an, sowohl vormittags als auch nachmittags. Ziel ist es, Mietern Sicherheit über die faire Berechnung ihrer Miete zu geben und die Einhaltung des Mietrechts zu gewährleisten, wie immowelt.de berichtet.
Die Einrichtung der Mietpreisprüfstelle reagiert auf die steigenden Meldungen über überhöhte Mieten. Im Jahr 2024 wurden in Berlin etwa 280 Verdachtsfälle von Mietwucher gemeldet, besonders betroffen sind die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow. Bei einer Wuchermiete, die mindestens 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, drohen Vermietern Strafen von bis zu 50.000 Euro, wie berlin.de erklärt.
Die Mietpreisprüfstelle im Detail
Um die Dienstleistungen der Mietpreisprüfstelle in Anspruch zu nehmen, benötigen die Berater Informationen über die Lage der Wohnung, spezifische Mietvertragsdetails sowie Ausstattungsmerkmale. Diese Daten helfen dabei, die zulässige Miethöhe zu überprüfen. Mieter sollten zudem den Mietspiegelrechner nutzen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln und das Ergebnis als PDF zur Beratung bereitzuhalten.
In Berlin sind die Bezirksämter für die Verfolgung von Verdachtsfällen bezüglich Mietwucher zuständig. Die Mietpreisprüfstelle berät nicht nur zu den Voraussetzungen einer solchen Verfolgung, sondern auch zu den Risiken sowie der Rolle der Betroffenen im Ordnungswidrigkeitsverfahren, so die Informationen von berlin.de.
Mietpreisbremse und ihre Ausnahmen
Seit 2015 gilt in Berlin die Mietpreisbremse, die bis zum 31. Mai 2025 in Kraft bleiben soll. Diese Regelung limitiert die Mieten bei neuen Mietverträgen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ausnahmen bestehen jedoch: Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend sanierte oder modernisierte Wohnungen. Vermieter müssen in jedem Fall die ortsübliche Vergleichsmiete heranziehen, und bei Verstößen drohen strenge Sanktionen, darunter Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, wie mietrecht.com betont.
Mieter haben zudem das Recht, überhöhte Mieten innerhalb der ersten 30 Monate des Mietverhältnisses zurückzufordern. Eine schriftliche Rüge muss allerdings erfolgen und bestimmte Angaben enthalten. Der Schutz gilt auch für möblierte Wohnungen, wobei ein sogenannter „Möblierungsaufschlag“ von bis zu 2 Prozent des Zeitwerts der Möbel zulässig ist.
Die Mietpreisprüfstelle und die entsprechende Gesetzgebung zur Mietpreisbremse spielen eine zentrale Rolle in Berlins angespannter Wohnsituation. Mieter werden ermutigt, proaktiv ihre Rechte einzufordern und gegebenenfalls bei der Mietpreisprüfstelle Hilfe zu suchen.