Marzahn-Hellersdorf

Bürgergeld unter Druck: Zu viel Hilfe für zu wenig Gegenleistung?

Das Bürgergeld, das seit Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt, steht aktuell im Fokus der öffentlichen Diskussion. Kritiker bemängeln, dass das System zu viel Unterstützung für zu wenig Gegenleistung bietet. Dieser Vorwurf wird durch die Vielzahl an zusätzlichen Zahlungen für besondere Lebenslagen verstärkt, die Bedürftigen zur Verfügung stehen. Dazu zählen Mehrbedarfe für spezifische Bevölkerungsgruppen, etwa Schwangere und Alleinerziehende, die über den regulären Satz hinaus unterstützt werden.

Laut Merkur erhalten schwangere Bürgergeld-Empfängerinnen bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes, was etwa 95 Euro monatlich für Alleinstehende und 86 Euro für Paare beträgt. Insgesamt können Schwangere bis zur Geburt etwa 2.500 Euro an zusätzlichen Leistungen erhalten. Auch Alleinerziehende profitieren von speziellen Mehrbedarfen, abhängig von der Anzahl der Kinder.

Mehrbedarfe und ihre Bedeutung

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende beträgt beispielsweise 36 Prozent des Regelsatzes für ein Kind unter sieben Jahren, was aktuell 202,68 Euro entspricht. Ab vier Kindern steigt der Mehrbedarf auf 48 Prozent, und ab fünf Kindern auf 60 Prozent. Zudem können Bürgergeld-Empfänger mit chronischen Erkrankungen wie Zöliakie einen Mehrbedarf von 20 Prozent für glutenfreie Produkte beantragen. Bei Behinderungen gelten verschiedene Regelungen: 35 Prozent für erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte und 17 Prozent für voll erwerbsgeminderte Personen mit Schwerbehindertenausweis.

Das Bürgergeld ist nicht das einzige Sozialleistungssystem in Deutschland. Bundesregierung.de beschreibt, dass die Sozialhilfe als „Auffangnetz“ wirkt und insbesondere für Menschen gedacht ist, die unverschuldet in Not geraten, etwa durch Jobverlust oder gesundheitliche Probleme. Anspruch auf Sozialhilfe haben „nicht erwerbsfähige“ Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

Die Sozialhilfe wird nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt und umfasst verschiedene Leistungen wie Grundsicherung im Alter, Hilfen zur Gesundheit sowie Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

Unterschiede zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe

Ein zentraler Unterschied zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe liegt in der Zielgruppe: Bürgergeld richtet sich an erwerbsfähige Personen, während Sozialhilfe vor allem den dauerhaft erwerbsunfähigen Personen und Kindern, deren Eltern nicht für ihren Unterhalt sorgen können, vorbehalten ist. Das Bürgergeld fördert die Rückkehr in den Arbeitsmarkt und verlangt aktiv von den Beziehern, dass sie sich um eine Stelle bemühen und an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilnehmen.

Beide Systeme garantieren ein menschenwürdiges Existenzminimum und stellen wichtige finanzielle Absicherungen dar. Benutzer sollen für formlosere Informationen Kontakt zu ihrem zuständigen Jobcenter oder Sozialamt aufnehmen, um Ansprüche und Leistungen individuell klären zu lassen. Mehr bedarfsgerechte Unterstützung kann bei der Bewältigung der Lebenshaltungskosten entscheidend sein, sowohl für Bürgergeld- als auch Sozialhilfeempfänger, die auf diese Hilfe angewiesen sind, um ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
merkur.de
Weitere Infos
bundesregierung.de
Mehr dazu
buerger-geld.org

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