
Am 10. März 2025 steht der Antrag der AfD-Fraktion auf der Tagesordnung, der die Parkerlaubnis für die Fläche unter der Straßenbrücke An der Wuhlheide in Treptow-Köpenick vorsieht. Diese Fläche wird derzeit von Anwohnern als Parkraum genutzt, jedoch ohne rechtliche Grundlage. Viele Verkehrsteilnehmer profitieren von der inoffiziellen Parkfläche, was in der Vergangenheit zu einer uneinheitlichen Ahndung durch die Behörden geführt hat. Ziel des Antrags ist es, für rechtliche Klarheit zu sorgen, indem das Bezirksamt auffordert wird, das Parken dort zu legalisieren, trotz der geplanten Abrissarbeiten an der Brücke im Jahr 2026, wie die Berliner Zeitung berichtet.
Die AfD begründet ihren Antrag damit, dass zusätzliche Parkflächen dringend benötigt werden. Der richtige Umgang mit den Parkmöglichkeiten ist jedoch bislang fraglich, da das Ordnungsamt schon erklärt hat, dass das Parken unter der Brücke nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht genehmigt werden kann. Christian Huber von den Grünen äußert Bedenken und hält es für unwahrscheinlich, dass die AfD mit ihrem Anliegen durchdringt. Er kritisiert die Ansicht der AfD, dass gängige Praxis gesetzliche Regelungen einfach außer Kraft setzen könnte. Das Bezirksamt hat zudem die Kompetenz nicht, die StVO zu ändern.
Rechtslage und bestehende Regelungen
Nach den bestehende Regelungen der Parkraumbewirtschaftung können Parkflächen, die durch die Verkehrsschilder als eingeschränkt markiert sind, zu bestimmten Bedingungen genutzt werden. So dürfen Inhaber von Sonderparkgenehmigungen bis zu drei Stunden an Stellen mit eingeschränktem Halteverbot parken. Die Ankunftszeit muss dabei auf einer Parkscheibe angezeigt werden. In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken zudem erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen, dass die Notwendigkeit einer ordentlichen Parkraumbewirtschaftung für das Parken in Treptow-Köpenick eigentlich klar geregelt ist. Besonders die Einhaltung der StVO ist entscheidend, auch wenn Anwohner sich oftmals über die ungenügenden Parkmöglichkeiten beschweren.
Reaktionen der Fraktionen
Die Grünen haben bereits ihre Verwunderung über den Antrag geäußert. Sie verweisen auf eine frühere Anfrage eines Bewohners zu den bestehenden Parkmöglichkeiten und deren Ablehnung. Während die Linksfraktion noch zu einer abschließenden Meinungsbildung in Bezug auf den Antrag wartet, haben sich die CDU und SPD bisher nicht zu den Entwicklungen geäußert.
Die bevorstehende Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten wird am 10. März stattfinden und wird mit Spannung erwartet. Die Diskussion über die rechtlichen Aspekte der Parkplatznutzung und die Bedürfnisse der Anwohner steht im Fokus. Der Fall verdeutlicht die komplexe Thematik der Parkraumbewirtschaftung in städtischen Gebieten, die in vielen deutschen Städten von Bedeutung ist.