Treptow-Köpenick

Mehrwegpflicht in Berlin: Nur 15% der Restaurants halten sich daran!

In einer Stadt, die für ihre kulinarische Vielfalt bekannt ist, stehen Gastronomiebetriebe in Berlin vor der Herausforderung, ökologischen Anforderungen gerecht zu werden. Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland eine Mehrwegpflicht für die Gastronomie und das Lebensmittelhandwerk. Diese Regelung verpflichtet Betriebe dazu, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern und bis zu fünf Mitarbeitern sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen. Besonders in einer Zeit, in der Umweltschutz zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die Einhaltung dieser Vorschrift von großer Relevanz. Laut berlin-live.de wird jedoch auf die Nichteinhaltung dieser Pflicht hingewiesen.

Die Zahlen sind alarmierend: Eine parlamentarische Anfrage der Linken-Politikerin Katalin Gennburg zeigt, dass im Jahr 2024 in fast allen Berliner Bezirken keine Kontrollen zur Einhaltung der Mehrwegpflicht durchgeführt wurden. Zwei Ausnahmefälle bilden die Bezirke Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg. Zudem ergab eine Recherche des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), dass lediglich 15 Prozent von 60 überprüften Betrieben die Mehrwegpflicht einhalten. Verbraucher*innen wie Britta Schautz, eine bekannte Verbraucherschützerin, äußern besorgte Stimmen über die Nichteinhaltung des Gesetzes und seinen möglichen Folgen für die Umwelt.

Mehrwegangebotspflicht: Ein Schritt zur Reduktion von Einwegverpackungen

Die Mehrwegangebotspflicht ist Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Reduktion von Einwegverpackungen. Seit dem Inkrafttreten der Regelung ist jede*r Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und -getränkebechern dazu verpflichtet, auch Mehrwegalternativen anzubieten. Dies betrifft eine Vielzahl von Betrieben, darunter Restaurants, Bistros, Cafés, Kantinen und sogar Tankstellen. umweltbundesamt.de hebt hervor, dass Verbraucher*innen durch die Wahl von Mehrwegverpackungen aktiv zur Verringerung der Umweltbelastung beitragen können.

Die Regelungen besagen, dass die Mehrwegverpackungen nicht teurer sein dürfen als ihre Einwegpendants. Außerdem müssen sichtbare Informationstafeln oder -schilder auf das Mehrwegangebot hinweisen. Ein Pfand auf Mehrwegverpackungen ist zulässig, um zusätzliche Anreize für die Verbraucher*innen zu schaffen. Verstöße gegen diese Mehrwegangebotspflicht können von zuständigen Landesbehörden als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, was deutlich macht, dass hier ein ernsthaftes Anliegen besteht, das nachhaltig umgesetzt werden soll.

Herausforderungen und Ausnahmen

Obwohl die Vorschriften klar sind, gibt es einige Herausforderungen bei der Umsetzung. Besonders betroffen sind kleine Unternehmen, die mitgebrachte Gefäße der Kund*innen befüllen dürfen. Die Regelung könnte sich als belastend erweisen, wenn die erforderlichen Ressourcen und Informationen fehlen. Um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, haben die Bundesländer zusammen mit dem Umweltbundesamt ein gemeinsames Umsetzungspapier entwickelt. Informationen dazu werden in einem Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht bereitgestellt, um Gastronomiebetriebe umfassend zu unterstützen. So soll der Umstieg auf Mehrwegverpackungen für alle Beteiligten leichter gemacht werden.

Für die Zähne an der Wurzel gepackt, bleibt abzuwarten, wie sich der Umgang mit der neuen Regelung in der Praxis entwickeln wird. Während der Wille da ist, die umweltfreundlichen Angebote zu fördern, sind tatsächliche Handlungsschritte und Kontrollen notwendig, um die Ziele zu erreichen. Die besorgniserregenden Zahlen beleuchten, wie wichtig es ist, die Gesetze konsequent umzusetzen und kontinuierlich zu überprüfen, um die Zukunft der Gastronomie in Berlin nachhaltiger zu gestalten.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
berlin-live.de
Weitere Infos
umweltbundesamt.de
Mehr dazu
umweltbundesamt.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert