
Friedrich Merz und die CDU fordern die Abschaffung des reformierten Bürgergeldes, was in der aktuellen Debatte für Aufruhr sorgt. Dies berichtet Tag24. Währenddessen zeigt eine RTL-Sendung, wie Kontrolleure des Jobcenters in Berlin im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Bürgergeldempfänger besuchen, die über längere Zeit hinweg keinen Kontakt zu den Behörden hatten. Diese Hausbesuche sind Teil einer Initiative, um die Situation langzeitarbeitsloser Menschen zu ermitteln und ihnen eine Rückkehr in die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Bei einem ersten Hausbesuch treffen die Kontrolleure auf einen 31-Jährigen, der seit sechs Jahren keinen Kontakt zum Amt pflegt und im Elternhaus lebt. Angetroffen wird lediglich seine Mutter, die kaum Deutsch spricht. Ein Nachbar äußert Bedenken, dass der Mann gesundheitliche Probleme habe und sich bei einem Bekannten aufhalte. Die Mitarbeiterin Silke Pusakowski äußert Ratlosigkeit, da ohne ein medizinisches Gutachten keine Sanktionen gegen den Mann ergriffen werden können.
Langzeitarbeitslosigkeit und Arbeitsmarktintegration
Ein weiterer Besuch gilt einem 58-jährigen Bürgergeldempfänger aus dem Libanon. Der Mann hat Ingenieurwissenschaften studiert, lebt jedoch in einer Wohngemeinschaft und kann keine anerkannte Berufsausbildung vorweisen. Seine letzten Beschäftigungsversuche als Küchenaushilfe liegen bis ins Jahr 2015 zurück. Versäumte Termine beim Amt und abgebrochene Maßnahmen sind weitere Indikatoren seiner schwierigen Situation. Trotz seiner schweren Umstände erkennt der Mann oft nicht die Notwendigkeit, aktiv zu werden, was Silke Pusakowski als beklemmend empfindet.
Laut der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 2025 rund 216.000 Menschen in Berlin arbeitslos gemeldet. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit, bessere Lösungen für Langzeitarbeitslose zu finden. Die Arbeitsagentur bietet spezielle Programme an, die Unterstützung zur Rückkehr ins Arbeitsleben nach längerer Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug an. Diese Programme sind im Rahmen „geförderte Beschäftigung“ organisiert, die Arbeitgeber Anreize gibt, Langzeitarbeitslose einzustellen.
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Unterstützung für Personen, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind.
- Teilnahme am Arbeitsmarkt: Für Personen, die in den letzten 7 Jahren nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet haben.
Dies geschieht durch finanzielle Zuschüsse für Arbeitgeber, Coaching, Weiterbildung und Unterstützung bei der Jobsuche. Eine rechtliche Grundlage bildet der Paragraf 16e und 16i SGB II, welcher die Gelder und Verfahren für Arbeitgeber festlegt.
Die Ziele des Bürgergeldes
Das Bürgergeld soll die Integration von arbeitsuchenden Menschen in den Arbeitsmarkt fördern und die Grundsicherung reformieren. Es ersetzt das frühere Hartz-IV-System und zielt auf nachhaltige Arbeitsmarktintegration sowie berufliche Qualifizierung ab. Detaillierte Maßnahmen zur Unterstützung sind im Teilhabechancengesetz festgelegt, welches Arbeitgeber anregt, arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte einzustellen.
Durch Lohnkostenzuschüsse sollen die sozialen Integrationschancen der Langzeitarbeitslosen verbessert werden. Zudem gibt es Bestrebungen, die Freibeträge auf Erwerbseinkommen anzuheben, damit Menschen einen Teil ihres Einkommens behalten können, ohne dass Sozialleistungen ungebührlich gekürzt werden. Kritik besteht jedoch an möglichen Fehlanreizen, die dazu führen könnten, dass Menschen länger im Leistungsbezug verweilen. Eine Balance zwischen Förderung und Anforderung ist hier von größter Bedeutung, um die Integration effektiv zu unterstützen.
Für die Weiterentwicklung des Bürgergeldes ist eine kontinuierliche Evaluation und Anpassung der Maßnahmen notwendig, um die gewünschten Effekte zu erreichen. Weitere Informationen über die Arbeitsmarktintegrationsprogramme sind auf buerger-geld.org verfügbar.