
Am 13. Februar 2025 berichtet rbb24 von einem schwerwiegenden Fehler beim Versand von Briefwahlunterlagen in Berlin, der die kommende Bundestagswahl betrifft. In sechs Bezirken wurden insgesamt rund 800 von über 744.000 ausgestellten Wahlscheinen doppelt ausgedruckt und versandt. Diese betroffenen Bezirke sind Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf.
Die doppelt ausgestellten Wahlscheine werden für ungültig erklärt, was bedeutet, dass sie nicht mehr zur Briefwahl genutzt werden können. Alle betroffenen Wähler erhalten neue Wahlscheine zusammen mit neuen Briefwahlunterlagen. Der Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat die Berliner dazu aufgerufen, persönlich in Briefwahlstellen zu wählen, um lange Postlaufzeiten zu vermeiden.
Ursachen und Maßnahmen zur Verbesserung
Die Ursache für diesen Fehler wurde auf einen „Bedienungsfehler“ beim Ausdrucken der Stimmzettel zurückgeführt. Bröchler plant, die „gesamtstädtische Standardisierung der Arbeitsprozesse“ voranzutreiben, um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden. Gleichzeitig wird den Mitarbeitenden in den Bezirkswahlämtern für ihre Arbeit unter hohem Zeitdruck gedankt.
Für die Briefwahl ist in Deutschland ein Wahlschein erforderlich, der bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden kann. Die Antragstellung ist sowohl persönlich als auch schriftlich möglich, wobei viele Gemeinden die Möglichkeit bieten, Unterlagen online anzufordern. Telefonische Anfragen sind jedoch nicht möglich. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Antrag, der auch vor Zustellung der Wahlbenachrichtigung gestellt werden kann. Erforderliche Angaben für den Antrag umfassen unter anderem den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift, wie bundeswahlleiterin.de erläutert.
Barrierefreiheit und Unterstützung für Wähler
Ein wichtiger Aspekt der Wahlen in Deutschland ist die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat spezielle Angebote entwickelt, um diesen Personengruppen die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern. Dazu gehören Wahlschablonen, die es Menschen mit eingeschränkter Sehkraft und Blinden ermöglichen, ohne fremde Hilfe an Wahlen teilzunehmen. Die bpb betont, dass der Gesetzgeber Regelungen geschaffen hat, um die Wahlteilnahme für Menschen mit Behinderung zu erleichtern.
Körperlich beeinträchtigte Menschen können, sofern ihr Wahllokal nicht barrierefrei ist, einen Wahlschein beantragen, um in einem barrierefreien Wahllokal zu wählen. Hilfspersonen dürfen benannt werden, wenn Personen den Wahlvorgang nicht selbstständig durchführen können. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass das Prinzip der geheimen Wahl gewahrt bleibt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Versandfehler bei den Briefwahlunterlagen in Berlin das Vertrauen in die Wahlorganisation beeinträchtigen könnte. Dennoch sind Schritte unternommen worden, um die Auswirkungen zu minimieren und zukünftige Pannen zu vermeiden.