
Mit dem Beginn der Frühlingssaison hat das Tierheim Berlin wieder alle Hände voll zu tun. Pfleger stehen vor der Herausforderung, zahlreiche wilde Katzenbabys aufzunehmen. Diese Situation wird durch die begrenzten Kapazitäten der Einrichtungen noch verschärft. In Berlin leben schätzungsweise rund 10.000 Straßenkatzen, die besonders im Frühling mit Nachwuchs aufwarten. Viele von ihnen stehen jedoch unter erschwerten Bedingungen und kämpfen ums Überleben.
Die Situation ist alarmierend. Entsprechend appellieren Tierschützer an Katzenbesitzer, ihre freilaufenden Katzen kastrieren zu lassen. Trotz der bestehenden Katzenschutzverordnung, die etwa auch die Kastration von fortpflanzungsfähigen Katzen regelt, nehmen viele Halter diese Verpflichtung nicht ernst. Die Verordnung, die am 20. Mai 2021 in Kraft trat, zielt darauf ab, freilebende Katzen vor Schmerzen und Leiden zu schützen, und umfasst das gesamte Stadtgebiet von Berlin.
Regelungen der Katzenschutzverordnung
Laut der Katzenschutzverordnung müssen fortpflanzungsfähige Katzen, die älter als fünf Monate sind, kastriert werden, wenn sie unkontrollierten Freigang haben. Besitzer solcher Katzen sind zudem verpflichtet, ihre Tiere durch Mikrochip-Implantationen kennzeichnen und bei anerkannten Haustierregistern registrieren zu lassen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Katzen besser kontrolliert werden können und auch Anordnungen der Behörden leichter durchsetzbar sind.
Die Einhaltung dieser Regelungen ist wichtig, denn bei Verstößen kann die Behörde die Kastration auf Kosten der Halter anordnen und im Bedarfsfall sogar die Katze in Obhut nehmen. Die Verpflichtungen und Maßnahmen stellen sicher, dass die Verantwortung für freilaufende Katzen klar definiert ist. Ausnahmen von der Kastrationspflicht können nur unter bestimmten Bedingungen für gewerbliche Züchter gewährt werden.
Kastration und Unterstützung für Bedürftige
Die Kosten für eine Kastration variieren, wobei die Kastration eines Katers mindestens 150 Euro und die einer Katze mindestens 225 Euro kostet. Viele Katzenbesitzer schrecken vor diesen finanziellen Belastungen zurück. Daher empfiehlt die Tierheim-Sprecherin Inaiê Marcondes Macedo, Preise zu vergleichen. „Wir setzen uns dafür ein, dass Haustierbesitzer die Möglichkeit zur Kastration ihrer Katzen nutzen“, sagt sie.
Bedürftigen Katzenhaltern wird die Möglichkeit geboten, Kastrationsgutscheine zwischen 50 und 75 Euro beim Tierheim zu beantragen. Dies setzt jedoch einen Nachweis der Bedürftigkeit voraus, da diese Initiative auf Spendengeldern basiert. Die Unterstützung durch das Tierheim ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Tiere und trägt dazu bei, die Population der verwilderten Katzen unter Kontrolle zu halten.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Herausforderungen, vor denen das Tierheim Berlin und die Tierschützer stehen, nicht zu unterschätzen sind. Die Diskussion um die Kastration von Katzen und die Verantwortung der Halter ist aktueller denn je. Um dem großen Problem der Straßenkatzen in Berlin entgegenzuwirken, ist eine Zusammenarbeit von Tierheim, Haltern und Behörden unerlässlich.