
Am 11. Februar 2025 begann in Berlin die Stimmabgabe an den Briefwahlstellen für die vorzeitige Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfindet. Bereits am 10. Februar öffneten die ersten Briefwahlstellen ihre Türen, wo es aufgrund des hohen Andrangs zu Warteschlangen kam. Die Wähler müssen lediglich ein Ausweisdokument, wie einen Pass oder Personalausweis, zur Stimmabgabe vorlegen. In den Wahlkabinen können die Stimmzettel ausgefüllt und in Urnen geworfen werden. Personen, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, aber diese noch nicht erhalten haben, erhalten die Möglichkeit, vor Ort zu wählen. Die Briefwahlstellen sind in den meisten Berliner Bezirken, meist im Bezirksamt, zu finden. Die Briefwahl vor Ort gilt als die sicherste Alternative zur Stimme am Wahlsonntag, wie rbb24.de berichtet.
Der Versand der Briefwahlunterlagen in einigen Bezirken begann bereits in der Vorwoche. Am 13. Januar 2025 startete der Versand der Wahlbenachrichtigungen für rund 2,4 Millionen Wahlberechtigte in Berlin, von denen etwa 603.000 einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben. Die Frist für die Beantragung von Briefwahl wurde in diesem Jahr von sechs auf zwei Wochen verkürzt. Um sicherzustellen, dass die Stimmen rechtzeitig gezählt werden, muss der Wahlbrief bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen. Die Bundesregierung empfiehlt, den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl zu verschicken. Brandenburger Landeswahlleiter Thomas Bröchler rät, den Briefwahlumschlag spätestens am Montag vor der Wahl zu versenden.
Erwartungen und Herausforderungen
Bröchler erwartet, dass der Anteil der Briefwähler in diesem Jahr bis zu 50 Prozent erreichen könnte, mit einer Gesamtwahlbeteiligung von etwa 80 Prozent. Die Organisation der Briefwahl stellt die Verantwortlichen jedoch vor einige Herausforderungen. Dazu gehören die Rekrutierung und Schulung von Hunderttausenden Wahlhelfern, die Einrichtung von etwa 25.000 Briefwahlbezirken, sowie der Versand von Wahlbenachrichtigungen an rund 60 Millionen Wähler, inklusive der im Ausland lebenden. Interessanterweise ist der Anteil der Briefwähler in den letzten Jahren erheblich gestiegen. 2021 lag dieser bei 47,3 Prozent, was 22.145.205 Stimmen entspricht, wie tagesschau.de anmerkt.
Zu den logistischen Aspekten gehört auch der Druck der Stimmzettel, der am 30. Januar 2025 begann. Der rechtzeitige Versand und die ordnungsgemäße Verwaltung der Wahlunterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Vorangegangene Pannen, wie bei der letzten Bundestagswahl, werden als unwahrscheinlich eingeschätzt. Allerdings rechnet Bröchler mit rechtlichen Auseinandersetzungen aufgrund der vorgezogenen Wahl und der verkürzten Fristen. Kleinere Parteien könnten Schwierigkeiten haben, die erforderlichen 2.000 Unterschriften in kurzer Zeit zu sammeln.
Umgang mit Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen beinhalten den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt, das den Wählern erklärt, wie der Wahlprozess abläuft. Bei der Stimmabgabe muss der Wahlschein unterschrieben und der Stimmzettel in einen Umschlag gesteckt werden. Für den Versand innerhalb Deutschlands ist keine Briefmarke erforderlich; jedoch müssen Wahlberechtigte im Ausland ihre Briefe frankieren und den Versand rechtzeitig organisieren. Für die Auszählung der Briefwahlzettel werden die ungeöffneten Wahlbriefe bis zum Wahltag gesammelt. Die Öffnung und Prüfung der Wahlscheine erfolgt ab 15 Uhr am Wahltag, bevor die Stimmzettel anonym in eine Urne geworfen und öffentlich ausgezählt werden, wie bundeswahlleiterin.de beschreibt.
Während die Sicherheit und die demokratische Legitimität der Briefwahl grundsätzlich anerkannt sind, gibt es kritische Stimmen, die Bedenken bezüglich des Wahlgeheimnisses und potenzieller Einflussnahme äußern. Das Bundesverfassungsgericht hat die Briefwahl jedoch für verfassungskonform erklärt, und der Gesetzgeber hat Maßnahmen zum Schutz gegen Missbrauch ergriffen.