
Die Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Pankow fordert aufgrund jüngster Entwicklungen am Strandbad Weißensee dringend Unterstützung vom Bezirk. Der Grundsteuerbetrag, der für das beliebte Naherholungsgebiet festgesetzt wurde, ist alarmierend angestiegen – und zwar von zuvor 770,31 Euro auf satten 36.946,93 Euro, was einem dramatischen Anstieg von 4796 Prozent entspricht. Laut der Berliner Zeitung ist dieser Anstieg das Ergebnis einer fehlerhaften Einstufung des Geländes als Wohnzone, was zu einem hohen Bodenrichtwert geführt hat.
In Berlin werden die Bodenrichtwerte von einem unabhängigen Gutachterausschuss festgelegt. Diese Werte sind für vergleichbare Grundstücke meist Durchschnittswerte und können erheblich schwanken. In Weißensee beträgt der durchschnittliche Bodenrichtwert rund 1.161 Euro pro Quadratmeter, was einen Rückgang von 24,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Dies ist bemerkenswert, da die Entwicklung der Bodenrichtwerte in der Vergangenheit von einem langfristigen Aufwärtstrend geprägt war, der jedoch 2021 unterbrochen wurde, wie die Bodenrichtwerte Deutschland berichten.
Dringende Maßnahmen und Auswirkungen auf die Preise
Die Linksfraktion hat gefordert, die Berechnung der Grundsteuer zu überarbeiten, da das Strandbad als Erholungsgebiet und Teil einer Parkanlage angesehen werden müsste. Maximilian Schirmer, der Fraktionsvorsitzende der Linken, weist auf die Wichtigkeit des Strandbades für Menschen mit geringem Einkommen hin. Susanne Kühne, die wirtschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion, fordert das Bezirksamt Pankow auf, kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen. Zu diesen Vorschlägen zählen die Neubewertung des Grundstücks oder die Übernahme der Steuererhöhung durch das Land Berlin.
Unter den gegebenen Umständen warnt der Pächter des Strandbades, dass ohne Eingreifen unvermeidliche Eintrittspreiserhöhungen drohen. Ein Betrieb dieses Erholungsgebiets ist ohne eine entsprechende Anpassung der Grundsteuer nicht möglich, da neben den Steuerlasten auch Personalkosten und monatliche Zahlungen an die Berliner Bäderbetriebe zu tragen sind.
Reform der Grundsteuer und deren Auswirkungen
Der Kontext dieser fundamentalen Steuererhöhung wird durch die Grundsteuerreform verstärkt, die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde. Berlin gilt mittlerweile als Vorreiter dieser Reform, welches für nahezu alle Grundstückseigentümer bis Ende 2023 neue Grundsteuerwertbescheide erteilt hat. Der Senat verfolgt dabei das Ziel, eine flächendeckende Steuererhöhung zu vermeiden und die Belastung für Wohnimmobilien so gering wie möglich zu halten. Die berlin.de Seite informiert, dass die neuen Grundsteuerregelungen seit dem 1. Januar 2025 in Kraft sind.
Die Reform beinhaltet unter anderem eine Anpassung der Steuermesszahl zugunsten von Wohngrundstücken, die Absenkung des Hebesatzes sowie die Einführung von Härtefallregelungen. Während die Steuerlast für das Strandbad momentan stark ansteigt, könnte dies für viele Eigentümer von Wohnimmobilien eine deutliche Entlastung bedeuten, sollten die geplanten Maßnahmen fruchten.