
Immer wieder kommt es zu intensiven Diskussionen über die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in den Schulen Berlins. Anfang dieses Jahres wurde dies besonders in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Neukölln thematisiert. Dort wurde ein Antrag der SPD zur Prüfung der Einrichtung einer weiteren Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt eingebracht. Die CDU unterstützt diesen Antrag, während Linke und Grüne dagegen stimmen. Vor allem Philipp Dehne von der Linken kritisiert den Schritt als Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen.
Der taz zufolge führte die Diskussion in der BVV zu starkem Widerstand von Seiten des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Das Institut sorgt sich, dass durch die Gründung neuer Förderschulen die Inklusion in Neukölln weiter verzögert wird. Es stellt fest, dass in Neukölln bislang keine inklusiven Schwerpunktschulen existieren, sondern vor allem Förderzentren, die häufig nicht die notwendigen inklusiven Angebote leisten können.
Kritik an politischen Entscheidungen
Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) sieht sich zusätzlichen Vorwürfen ausgesetzt. Ein neuer Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass Sonderpädagogikstunden pauschal auf alle Grundschulen verteilt werden. Kritiker sind besorgt, dass dies die Situation für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf weiter verschlechtern könnte. Dehne weist auf die Dringlichkeit hin, die UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten, die den Rang eines Bundesgesetzes hat.
Die Stimmenverteilung des Antrags bestätigte das Spannungsfeld zwischen den politischen Lagern in der BVV: 29 Stimmen für und 19 gegen den Antrag unterstreichen den Konflikt um die zukünftige Bildungslandschaft in Neukölln. Während SPD und CDU auf die Notwendigkeit zusätzlicher Schulplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf insistieren, bleibt die Frage, ob dies den inklusiven Bildungszielen gerecht werden kann.
Situation bundesweit
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hebt hervor, dass die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland nach wie vor unzureichend ist. Im bundesweiten Durchschnitt werden noch immer 60 Prozent der Schüler*innen mit sonderpädagogischer Förderung an Förderschulen unterrichtet, was auf ein inklusionsskeptisches Klima in vielen politischen, schulischen und gesellschaftlichen Bereichen verweist.
Ein neues Projekt des Instituts zielt darauf ab, praktische Hürden für den Zugang zu inklusiven Regelschulen zu ermitteln. Dabei sollen sowohl quantitativ als auch qualitativ Daten gesammelt werden, um die bestehenden Zugangsprobleme zu identifizieren. Die Laufzeit des Projekts ist von Juli 2024 bis April 2026, und es wird durch Eigenmittel des Instituts finanziert. Es soll eine Forschungslücke schließen und dazu beitragen, Bedingungen zu formulieren, die für eine erfolgreiche Inklusion notwendig sind.
Die Auseinandersetzung um die Inklusion bleibt ein für viele Berliner Bezirke relevantes Thema. Wie die Situation in Neukölln verdeutlicht, wird der Bedarf für politische Maßnahmen immer drängender, ohne dass eine klare Einigung über die Wege zur Verbesserung gibt.