
Am 16. April 2025 steht das Bürgergeld vor der Abschaffung, während die neue Koalition aus CDU und CSU ihre Reformpläne vorstellt. Diese Reform zielt darauf ab, erwerbslose Menschen rasch aus dem Grundsicherungsbezug zu bringen. Besonders im Fokus stehen neue Regelungen, die es den Jobcentern ermöglichen sollen, Sanktionen schneller und unbürokratischer zu verhängen. Bei wiederholter Ablehnung von Jobangeboten droht sogar der vollständige Verlust der Leistungen. Dies ist eine klare Abkehr von den bisherigen Regelungen der Ampel-Koalition, die den Vermittlungsvorrang bei der Einführung des Bürgergelds abgeschafft hatte, wie fr.de berichtet.
Dagmar Brendel, die Jobcenter-Chefin in Berlin-Neukölln, sieht einen großen Erfolg im Bürgergeld in der Verbesserung der Beratungsqualität. Diese Fortschritte könnte die neue Grundsicherung jedoch gefährden, da die Koalition vorhat, diese wieder in die alte Form der „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umzubenennen. Diese Bezeichnung war bereits unter Hartz IV sowie während der Bürgergeld-Phase etabliert und wird nun im Koalitionsvertrag festgeschrieben, doch die Veränderungen scheinen vor allem kosmetischer Natur zu sein, wie gegen-hartz.de anmerkt.
Die geplanten Änderungen
Den Reformplänen zufolge wird es keine tiefgreifenden Neugestaltungen geben, einige Regelungen aus dem Bürgergeld sollen zurückgenommen werden. Die Umbenennung zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ könnte für viele Leistungsberechtigte verwirrend sein, da unklar ist, ob und wie sich ihre Situation durch die bereits erwähnten Anpassungen verbessern wird. Der Koalitionsvertrag kündigt zudem ein schnelleres und unbürokratischeres Verfahren bei Sanktionen an, was jedoch mit dem Risiko von zunehmendem Druck auf die Betroffenen verbunden ist.
Ein zentrales Ziel der Reform ist die Stärkung des Vermittlungsvorrangs. Dies könnte jedoch einen sogenannten „Drehtüreffekt“ zur Folge haben, bei dem Versicherte in schlecht bezahlte Jobs vermittelt werden, nur um anschließend wieder in den Leistungsbezug zurückzukehren. Bedenken gibt es zudem hinsichtlich der Berechnung der Regelleistungen, da die Rückkehr zu früheren Berechnungsgrundlagen eine Unterdeckung bei vielen Betroffenen zur Folge haben könnte.
Die Rolle der Jobcenter
Brendel hebt hervor, dass die Jobcenter auf individuelle Unterstützung, Beratung und Förderung setzen möchten, nicht nur auf Sanktionen. In Berlin-Neukölln lag die Sanktionsquote stets unter zehn Prozent. Die Verantwortung für den Bezug von Bürgergeld liege sowohl bei den Jobcentern als auch bei den Leistungsbeziehenden. Es bleibt jedoch ungewiss, wie die neuen Regelungen konkret umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf den „Passiv-Aktiv-Transfer“, der finanzielle Anreize für Unternehmen schaffen soll, um Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren.
Insgesamt bleibt die Ausgestaltung der neuen Grundsicherung unklar. Es gilt abzuwarten, welche Auswirkungen die politischen Entscheidungen auf die betroffenen Menschen haben werden und ob die geforderten Investitionen in die Qualifizierung tatsächlich umgesetzt werden können, wie Brendel hofft. Viele Fragen zur Verbindlichkeit der Maßnahmen im Koalitionsvertrag bleiben unbeantwortet, was die Sorgen der Betroffenen verschärft.