
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) sieht sich mit einer möglichen Rückzahlung von Heizkosten in sechsstelliger Höhe konfrontiert. Der Grund: In mehreren Gebäuden entlang der Karl-Marx-Allee wurde auf den Einbau von Wärmemengenzählern verzichtet. Ohne diese Zähler können Heizkosten nur pauschal berechnet werden, was für viele Mieterinnen und Mieter ungerecht erscheinen dürfte.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben Mieterinnen und Mieter das Anrecht auf eine Erstattung von 15 Prozent ihrer Heizkosten. Schätzungen zufolge sind etwa 1.650 Wohnungen betroffen, insgesamt könnten mehr als 2.000 Wohnungen der WBM in dieser Angelegenheit stehen. Dies könnte das Unternehmen dazu zwingen, Rückzahlungen von bis zu 300.000 Euro zu leisten, insbesondere wenn alle Betroffenen Widerspruch einlegen.
Ansprüche der Mieter
Bereits in einem vorliegenden Fall musste die WBM eine Entschädigungssumme von rund 150 Euro zahlen, da ein Mieter Widerspruch eingelegt hatte. Matthias Borowski, Sprecher der WBM, bestätigte, dass in einigen Fällen tatsächlich kein Wärmemengenzähler installiert wurde. Die WBM betont jedoch, dass die vorgelegten Nebenkostenabrechnungen grundsätzlich korrekt und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erstellt wurden.
Ein wichtiger Punkt, den Mieterinnen und Mieter beachten können, ist ihr Kürzungsrecht der Heizkosten. Dieses Recht kann durch einen Einspruch geltend gemacht werden. Rund 100 Mieterinnen und Mieter der Karl-Marx-Allee suchten bereits Informationen über eine mögliche teilweise Erstattung ihrer Heizkosten, wobei 80 von ihnen vor Ort Briefe zur Erstattung unterzeichneten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Heizkostenverordnung von 2014 verpflichtet Vermieter zum Einbau von Wärmemengenzählern. Laut Haufe können Mieter, bei fehlendem Wärmemengenzähler, sogar die Rückforderung dieser 15 Prozent auf ihre Betriebskosten umsetzen. Es gibt aber Interpretationen, die besagen, dass die Abrechnung verbrauchsabhängig war, auch wenn sie nicht dem gesetzlichen Standard entsprach. Ein Urteil des Landgerichts Berlin stellt klar, dass das Kürzungsrecht nur bei einer verbrauchsunabhängigen Abrechnung besteht.
Die Diskussion um die Heizkostenabrechnung und die fehlenden Wärmemengenzähler wirft ein Schlaglicht auf die Praktiken der WBM und anderer Wohnungsbaugesellschaften. Mietervertreter, wie Schenker von der Linksfraktion, fordern ausdrücklich Transparenz von der WBM und anderen Unternehmen. Es sind bereits weitere Mieterversammlungen in anderen betroffenen Siedlungen geplant, um die Situation der Mieter zu klären und die nächsten Schritte zu besprechen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die WBM unter Druck steht. Die rechtlichen Regelungen, kombiniert mit dem Unmut der Mieter, könnten in den kommenden Monaten zu erheblichen finanziellen Belastungen für das Unternehmen führen. Zudem zeigt der Fall einmal mehr, wie wichtig es ist, für Mieter Transparenz und Rechtsansprüche zu gewährleisten.