
Der künftige Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende Friedrich Merz verfolgt ehrgeizige Pläne zur Einschränkung der Asylbewerberzahlen in Deutschland. In der ARD-Sendung «Caren Miosga» äußerte Merz, dass er die Anzahl neuer Asylbewerber auf unter 100.000 pro Jahr drücken möchte. Dies geschehe in Anbetracht einer Überforderung der deutschen Städte, Gemeinden und der gesamten Infrastruktur. Der Koalitionsvertrag sieht nicht nur eine Rückführungsoffensive vor, sondern auch die Aussetzung des Familiennachzugs.
Die Vorbereitungen für diese Maßnahmen laufen bereits. Merz hofft hierbei auf eine positive Zusammenarbeit mit Nachbarländern, insbesondere Österreich. Um die geplanten Rückweisungen an den Grenzen durchzusetzen, sind umfassende Abstimmungen notwendig. Im vergangenen Jahr stellten 229.751 Personen erstmals einen Asylantrag in Deutschland, was einen Rückgang von nahezu 100.000 Anträgen im Vergleich zum Vorjahr darstellt.
Restriktive Migrationspolitik
Die neue Koalition plant eine restriktivere Migrationspolitik, die unter anderem auch verschärfte Asylverfahren und strengere Grenzkontrollen umfasst. Merz hatte während des Wahlkampfs versprochen, Asylgesuche an den deutschen Binnengrenzen zurückzuweisen. Er argumentiert, dass Asylsuchende zuvor bereits sichere EU-Staaten durchquert haben und ihre Anträge dort stellen sollten.
Die Problematik zeigt sich nicht zuletzt in den Statistiken. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden im Jahr 2023 rund 75.000 Überstellungsanträge an andere EU-Länder gestellt, jedoch lediglich etwa 5.000 Menschen tatsächlich überstellt. Ursachen sind unter anderem unrealistische Rücknahmebedingungen von Ländern wie Italien und Verzögerungen bei der Bearbeitung durch deutsche Behörden.
Rechtskonforme Umsetzung und EU-Zusammenarbeit
Es gibt Bedenken, dass die geplanten Zurückweisungen an den Grenzen möglicherweise nicht unionsrechtskonform sind. Judith Kohlenberger, Migrationsforscherin, äußert, dass Deutschland nicht einfach Personen an der Grenze zurückschieben kann. Die Dublin-III-Verordnung regelt, dass der Mitgliedsstaat, in dem ein Asylantrag gestellt wurde, die betreffende Person aufnehmen muss. Dies hat zu Diskussionen über die rechtlichen Grundlagen der Rückweisungen geführt.
Zusätzlich plant die EU-Kommission, „Rückführungszentren“ in Drittstaaten einzuführen und einen Kriterienkatalog für sichere Drittstaaten zu entwickeln. Dies könnte langfristig die Migrationsströme beeinflussen und die Rückführung von Asylbewerbern erleichtern. Ein weiterer Aspekt ist, dass Österreich Vorbehalte gegen den deutschen Vorschlag zur Zurückweisung hat.
Der Kurs von Merz und der Bundesregierung wird nicht nur national, sondern auch international kritisch betrachtet. SPD-Chef Lars Klingbeil warf der Union Populismus vor und brachte damit die kontroversen Positionen innerhalb der deutschen Politik zur Diskussion.
Die Herausforderungen der Migration und die damit verbundenen rechtlichen, sozialen und politischen Fragestellungen bleiben komplex und erfordern eine umfassende und pragmatische Herangehensweise auf allen Ebenen.