
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der umstrittene Bussonderfahrstreifen auf der Straße Unter den Linden bestehen bleibt. Diese Entscheidung, die am 14. März 2025 von der 11. Kammer getroffen wurde, kommt in einem Eilverfahren zustande und bekräftigt die gesetzliche Grundlage, die mit der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2024 geschaffen wurde. Diese erlaubt die Einrichtung von Sonderfahrstreifen für Linienbusse, was den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Hauptstadt attraktivieren soll.
Im Zentrum des Verfahrens stand ein Eilantrag eines Antragsstellers, der auf die Stauentwicklung im Autoverkehr hinwies. Er argumentierte, dass die Reduzierung der Fahrbahnen zu einem Rückstau führen würde, insbesondere da auf der verbliebenen Fahrspur der motorisierte Individualverkehr sei, während die Busspur meist ungenutzt bleibt. Der Antragsteller schlug vor, Busse und Radverkehr auf einer engen Spur zu kombinieren. Das Gericht wies diesen Eilantrag jedoch ab und erklärte die Einrichtung des Bussonderfahrstreifens für rechtmäßig.
Neugestaltung der Straße Unter den Linden
Im März 2023 hatte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den Fahrbahnquerschnitt der Straße Unter den Linden neu aufgeteilt. Dies führte zur Reduzierung von zwei Fahrbahnen für den motorisierten Individualverkehr auf eine einzige Fahrspur. Gleichzeitig wurden ein gesonderter Radfahrstreifen und der Bussonderfahrstreifen eingerichtet. Die Senatsverwaltung prognostiziert, dass eine mehrspurige Führung des motorisierten Individualverkehrs nicht notwendig ist. Diese Annahme basiert auf Verkehrszählungen, die während eines U-Bahn-Umbauprojektes im Jahr 2018 durchgeführt wurden.
Das Konzept dieser Umgestaltung zielt nicht nur darauf ab, den Straßenraum effizient zu nutzen, sondern auch die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen, indem diese durch eine separate Fahrfläche geschützt werden. Zudem sollen die Maßnahmen dazu beitragen, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Pünktlichkeit der Busse zu gewährleisten.
ÖPNV-Strategie Berlins
Die Entscheidung des Gerichts steht auch im Kontext der weiteren Entwicklungen im öffentlichen Nahverkehr Berlins. Mit über einem Viertel der täglichen Wege ist Berlin führend in Deutschland in der Nutzung von Bussen und Bahnen. Das Mobilitätsgesetz, das bereits gestern den rechtlichen Rahmen für zahlreiche Ausbauprojekte geschaffen hat, verpflichtet die Stadt zu einem leistungsfähigen ÖPNV-Angebot. Im Rahmen dessen sollen alle Dieselbusse bis spätestens 2030 durch E-Busse ersetzt werden, bei gleichzeitiger vollständiger Elektrifizierung des ÖPNV.
Die Senatsverwaltung plant, die jährlichen Investitionen in den ÖPNV erheblich zu erhöhen, von 300 Millionen Euro auf rund 800 Millionen Euro. Bis 2035 sollen Investitionen von über 28 Milliarden Euro in die Infrastruktur fließen, was als die größte Investition in der Geschichte des Berliner ÖPNV gilt. Zudem sind bis zu 180 Kilometer neuer und revitalisierter Strecken sowie fast 100 neue oder modernisierte Bahnhöfe und engere Taktzeiten in Planung.
Während der Prozess um den Bussonderfahrstreifen für einige Kontroversen sorgte, stellt er einen wichtigen Schritt in die Richtung dar, den öffentlichen Verkehr in Berlin zu verbessern und zukunftsfähig zu gestalten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, was jedoch momentan nicht in Aussicht steht, da die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des Bussonderfahrstreifens als erfüllt erachtet werden.