
Am 29. März 2025 beschäftigen sich zahlreiche Hundefreunde mit der Frage, wie sie ihre vierbeinigen Begleiter besser verstehen und ausbilden können. Im Sommer 2025 werden spannende Seminare angeboten, die sich an Hundebesitzer und Interessierte richten. Diese Veranstaltungen zielen darauf ab, das Wissen über Hundeverhalten und -erziehung zu vertiefen. Die Seminare werden eine Vielzahl von Themen abdecken, die sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Hundebesitzer von Interesse sind. Marzahn-Hellersdorf berichtet, dass …
Diese Initiative kommt zur richtigen Zeit, da die Gemeinschaft ein wachsendes Interesse an tiergerechter Haltung und Erziehung zeigt. Es werden Experten eingeladen, die aus der Praxis berichten und wertvolle Tipps und Tricks aus erster Hand geben können. Die Seminare bieten eine Plattform, auf der sich Hundebesitzer austauschen können, um voneinander zu lernen und voneinander inspiriert zu werden.
Konzepte zu Cookies und Datenschutz im digitalen Zeitalter
Während die Hundebesitzer sich auf die bevorstehenden Seminare freuen, gibt es auch in der digitalen Welt entscheidende Entwicklungen. Am 1. Dezember 2021 trat das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) in Kraft. Dieses Gesetz regelt den Zugriff auf Daten auf Endgeräten, insbesondere in Bezug auf Cookies, und ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dr-Datenschutz stellt fest, dass …
Das TDDDG vereint Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und setzt die ePrivacy-Richtlinie um. Durch die Einführung dieses Gesetzes haben sich grundlegend die Regelungen für Cookies geändert. Vor dem TDDDG gab es viel Unklarheit, insbesondere hinsichtlich des Opt-Out-Prinzips. 2009 beschloss das Europäische Parlament das Opt-In-Prinzip für die Einwilligung zur Verwendung von Cookies.
Jedoch ist das TDDDG nicht nur ein bürokratisches Konstrukt. Neben der gesetzlichen Regelung ist es auch ein wesentliches Instrument zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer. Cookies dürfen nur mit der Einwilligung der Nutzer gespeichert oder darauf zugegriffen werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, zum Beispiel für unbedingt erforderliche Services oder die Übertragung von Nachrichten.
Rechtskonformität und Korrekturmaßnahmen
Das Gesetz sieht vor, dass Cookie-Banner klare Informationen bereitstellen müssen und eine Opt-in-Funktion haben. Die Techniken „Nudging“ und „Dark Patterns“, die Nutzer zur Einwilligung verleiten sollen, sind strikt unzulässig. Verstöße gegen das TDDDG können mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Die Durchsetzung der Vorschriften obliegt den Landesdatenschutzbehörden, sofern dies im jeweiligen Landesrecht geregelt ist.
Die konsequente Anwendung des TDDDG ist eine Herausforderung, die auch im Hinblick auf die digitale Kommunikation nicht unerheblich ist. Eine erste Verurteilung im Zusammenhang mit einem rechtswidrigen Cookie-Banner hat bereits für Aufsehen gesorgt, was die Notwendigkeit einer rechtssicheren Umsetzung unterstreicht.
Während die Hundefreunde sich auf die Sommerseminare vorbereiten, bleibt die digitale Welt ebenso in Bewegung, bis die neuen Regelungen für mehr Transparenz und Datenschutz sorgen. Sowohl im Umgang mit Hunden als auch im digitalen Raum sind Bildung und Sicherheit von größter Bedeutung.