Marzahn-Hellersdorf

Familientragödie in Marzahn: Vater tötet Frau und Töchter mit Waffe!

Am 8. April 2025 gab das Berliner Landgericht sein Urteil gegen Matthias J. bekannt, der im Oktober 2024 seine Partnerin und die beiden gemeinsamen Töchter (5 und 6 Jahre alt) getötet hatte. Die Taten, die als „objektiv grausam“ eingestuft wurden, fanden in der Familiensituation in Marzahn statt, wo die Familie bis zum 31. Oktober 2024 unauffällig lebte. Der Gerichtsvorsitzende Matthias Schertz betonte die Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit, ordnete jedoch eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da J. in einem krankhaften Wahn handelte und somit nicht bestraft werden konnte.

Die furchtbaren Taten begangen Matthias J. während der Nacht, nachdem sich sein psychischer Zustand im Sommer 2024 verschlechtert hatte. Laut Berichten hatte er in den Jahren zuvor ein zurückgezogenes Leben geführt. Vor acht bis zehn Jahren zeigten sich erste Symptome einer Erkrankung, die in einem zunehmenden Wahn mündeten. J. sah sich und seine Kinder als Gefahren ausgesetzt. Während des Prozesses, der am 18. März 2025 begann, gestand der 37-Jährige, dass er seine Töchter beschützen wollte und keinen Ausweg mehr sah.

Details zum Verbrechen

In der gemeinsamen Wohnung in Berlin-Marzahn überkam Matthias J. der Wahnsinn. Er tötete seine Lebensgefährtin mit einer Armbrust und anschließend auch seine beiden Kinder mit einem Messer. Die Leichen wurden erst am 3. November 2024 entdeckt, als der Angeklagte bereits zu Verwandten nach Heidelberg geflohen war. Zwei Tage nach der Entdeckung der Leichen wurde er in Baden-Württemberg gefasst. Während des Ermittlungsverfahrens schwieg J. zunächst und gestand schließlich über seine Anwältin.

Bei der Urteilsverkündung stellte das Gericht fest, dass ein Mordmerkmal aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht erfüllt war und rechtlich ein Totschlag in drei Fällen festgestellt wurde. Die Schwere seines Verbrechens und die Grausamkeit der Taten führten dazu, dass die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung einen Antrag auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus einreichten.

Familäre Umstände und psychische Erkrankung

Die Familie lebte gewöhnlich in einer Vierzimmerwohnung, in der die Mutter, 31 Jahre alt, nach einer beruflichen Perspektive suchte. Ihre Kinder waren im Alter von fünf und sechs Jahren, wobei eine Tochter gerade in die Schule kam und die andere die Kita besuchte. Das gerichtlich festgestellte Bild zeigt das Leben der Familie als vorher unauffällig, bis die schweren Taten in die Öffentlichkeit drangen.

Die Angeklage von Matthias J. erfolgte in einem Klima großer Betroffenheit, insbesondere für die Angehörigen der Opfer, die als Nebenkläger auftreten. Die Psychologen hatten während der Verhandlungen die schwere geistige Erkrankung des Angeklagten und den paranoiden Hintergrund der Tat festgestellt, was zu einer intensiven Auseinandersetzung mit seiner psychologischen Verfassung führte.

Insgesamt zeigt dieser tragische Fall die komplexen Zusammenhänge von psychischen Erkrankungen, familiären Konflikten und Gewalt, die aus einem inneren Wahn heraus resultieren können. Die Entscheidung, den Angeklagten nicht strafrechtlich zu verfolgen, sondern ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, wirft nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Fragen auf.

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Beste Referenz
tagesspiegel.de
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rbb24.de

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