
In Berlin warnen die Behörden vor einer neuen Betrugsmasche, die durch sogenannte Schockanrufe geprägt ist. Diese maschinell generierten Anrufe richten sich vor allem an ältere Menschen, um ihnen Angst einzujagen und sie zur Herausgabe sensibler Informationen zu bewegen.
Die Zielgruppe der Betrüger sind oft alleinlebende Senioren, die durch die Anrufe verunsichert werden. In vielen Fällen wird vorgegeben, dass ein Angehöriger in Not ist, um emotionalen Druck aufzubauen und die Betroffenen zu einer sofortigen Reaktion zu bewegen. Die Polizei in Marzahn-Hellersdorf berichtet, dass … die Bürger auffordert, in solchen Situationen Ruhe zu bewahren und weder persönliche Daten noch Geldinformationen preiszugeben.
Details der Betrugsmasche
Die Betrüger nutzen unterschiedliche Szenarien, um das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen. Häufigmals wird erzählt, dass ein Familienmitglied einen schweren Unfall hatte oder in einer rechtlichen Krise steckt. Diese dramatischen Geschichten sollen eine sofortige Hilfsbereitschaft wecken. Für viele Senioren, die vielleicht gerade allein sind, kann dies sehr belastend sein, weshalb die Polizei eindringlich zur Vorsicht mahnt.
Die Polizei empfiehlt, in solchen Fällen immer eine Vertrauensperson zu kontaktieren. Zudem sollte man sich weigern, Informationen am Telefon preiszugeben und stattdessen die Nummer selbst zurückrufen, um die Legitimität des Anrufs zu überprüfen.
Die rechtlichen Aspekte von Cookies und Datenschutz
Ein neuerer Aspekt, der im Zusammenhang mit der Nutzung von Websites auch für den Datenschutz relevant ist, sind Cookies. Diese kleinen Textdateien, die im Browser eines Nutzers gespeichert werden, sammeln Informationen über das Nutzerverhalten und sind oft Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Cookies, die nicht unbedingt notwendig sind, einer ausdrücklichen Einwilligung der Nutzer bedürfen. Dies bedeutet, dass Betreiber von Websites sicherstellen müssen, dass Nutzer aktiv in die Verwendung von Tracking- und Analysetools, Affiliate-Diensten und anderen nicht notwendigen Cookies einwilligen. IT-Recht Kanzlei erklärt, dass eine Einwilligungspflicht für Cookies wie Social-Media-Plugins oder Video-Embedding-Anwendungen besteht.
Aktuelle Diskussion und Unsicherheiten
Die Diskussion um die Verwendung von Cookies wird durch die anhaltenden Unsicherheiten bei Unternehmen weiter angeheizt. Die EU-Richtlinie 2002/58/EG hatte bereits eine ausdrückliche Einwilligung gefordert, doch durch die neue DSGVO sind die Vorschriften strenger geworden. Datenschutzexperte hebt hervor, dass die Banner für Cookie-Hinweise beim ersten Besuch einer Website angezeigt werden müssen, um den Nutzern die Möglichkeit zu geben, ihre Zustimmung zu geben oder abzulehnen. Websites, die nur technisch notwendige Cookies verwenden, sind von dieser Regelung jedoch nicht betroffen.
Insgesamt ist es entscheidend, dass sowohl Benutzer als auch Websitebetreiber gut informiert sind, um sich im großen Feld von Cyberbetrug und Datenschutzzurecht zu finden. Die notwendigen Vorkehrungen tragen dazu bei, die Sicherheit von persönlichen Daten zu gewährleisten und gleichzeitig das Vertrauen in digitale Dienste zu stärken.