Marzahn-Hellersdorf

Chaos in Berlin: Warnstreik der BVG führt zu Mega-Staus!

Ein ganztägiger Warnstreik der Gewerkschaft Verdi hat am heutigen Montag, dem 27. Januar 2025, bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) begonnen. Seit 3 Uhr früh fallen alle U-Bahnen, Straßenbahnen und die meisten Busse aus, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen in der Hauptstadt führt. Ausgenommen vom Streik sind die S-Bahnen und Regionalzüge der Deutschen Bahn sowie einige Buslinien, die von Privatunternehmen betrieben werden. Die BVG hat in der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot für die Beschäftigten vorgelegt, was von Verdi als Verzögerungstaktik kritisiert wird. Die Gewerkschaft fordert für die 16.000 BVG-Mitarbeiter monatlich 750 Euro mehr.

Die BVG-App, die Fahrgäste über den aktuellen Fahrplan informieren sollte, zeigte zunächst keine Informationen über den Warnstreik, sondern lediglich Warnmeldungen. Viele Fahrgäste waren uninformiert und gerieten in Stress, während einige sich im Vorfeld auf die Situation eingestellt hatten. Vor allem in den stark belasteten Bereichen kam es zu erheblichen Staus und Verzögerungen auf den Straßen. Taxifahrer berichteten von einer hohen Auftragslage, mussten jedoch auch mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen umgehen.

Verkehrsmaßnahmen und alternative Optionen

Die Verkehrsinformationszentrale Berlin (VIZ) empfiehlt den Fahrzeugführern, die Stadtautobahnen zu nutzen und ausreichend Zeit für die Anreise einzuplanen. Um die Auswirkungen des Streiks zu mildern, erhöht die Deutsche Bahn die Frequenz der S5 zwischen Mahlsdorf und Lichtenberg von 9 bis 14 Uhr auf insgesamt neun Fahrten pro Stunde. Für andere betroffene Buslinien, wie die 106, 114 oder 133, sind zwar noch einige Fahrten verfügbar, doch insgesamt sind die meisten Busse im BVG-System eingestellt. Bei Buslinien mit eingeschränktem Service ist zu beachten, dass die Verfügbarkeit variieren kann.

Verdi hat angekündigt, eine Petition an den Berliner Senat zu richten, um besseres finanzielles Engagement für den Nahverkehr zu fordern. Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) bezeichnete die Forderung von Verdi nach 250 Millionen Euro pro Jahr als unfinanzierbar. Dennoch hat der Streik, der als „höhere Gewalt“ gilt, verfassungsrechtlich die Rückendeckung der Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, was bedeutet, dass Fahrgäste keine Anspruch auf Entschädigungen für Verspätungen oder Ausfälle haben. Arbeitnehmer sind in der Pflicht, „zumutbare Vorkehrungen“ zu treffen, um zur Arbeit zu gelangen, wobei die Arbeitgeber keine Kostenerstattung für Taxifahrten anbieten müssen; Urlaubstage oder Gleitzeit können zur Anreise genutzt werden.

Der Warnstreik soll morgen, Dienstag, um 3 Uhr enden. Die derzeitige Lage stellt eine Herausforderung für die Fahrgäste dar, die mit einem eingeschränkten öffentlichen Nahverkehr und dem ausgelasteten Straßenverkehr rechnen müssen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie den Artikel von Tagesspiegel, aktuelle Berichterstattung von Tagesschau und umfassende rechtliche Analysen des Bundestages konsultieren.

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