
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erweitern zum 1. März 2025 ihr Angebot für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste. Wie rbb24 berichtet, können die Rufbusse nun berlinweit im Tarifgebiet A/B genutzt werden. Diese wichtige Neuerung verspricht eine bedeutende Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Einschränkungen.
Bisher waren die Muva-Busse nur in bestimmten Situationen, wie etwa bei defekten Aufzügen an Bahnhöfen, verfügbar. Ab März können sie jedoch in einem Radius von fünf Kilometern für Direktfahrten gebucht werden. Dies ermöglicht eine flexiblere Nutzung, insbesondere für Fahrgäste, die aufgrund langer Fußwege oder stark frequentierter Buslinien auf diesen Service angewiesen sind.
Benutzerfreundliche Buchungsmöglichkeiten
Der barrierefreie Rufbus kann sowohl telefonisch als auch über eine App gebucht werden, und dies bis zu sieben Tage im Voraus oder auch spontan. Interessierte können diesen Service nutzen, wenn sie ein gültiges Ticket des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) besitzen. Die angebotenen Fahrten sind nicht nur für Menschen mit Behinderungen gedacht, sondern auch für Senioren, Eltern mit Kinderwagen und alle anderen, die Unterstützung benötigen.
Zusätzlich wird ein anderer Muva-Service eingestellt: Die Kleinbusse, die in den weniger gut angebundenen Gebieten im Osten Berlins im Einsatz waren, werden aufgrund geringer Nutzung abgeschafft. Diese Entscheidung folgt auf eine zweieinhalbjährige Testphase, die die technische und organisatorische Funktionsfähigkeit des Angebots bestätigte, jedoch die erhofften Fahrgastzahlen nicht erreichte. Auch hier bezieht sich die Entscheidung auf die Notwendigkeit, Ressourcen effizient zu nutzen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Zielsetzung
Die Bedeutung von Mobilität für die gesellschaftliche Teilhabe und persönliche Entwicklung wird durch politische Maßnahmen unterstrichen. Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erläutert, sind Menschen mit Behinderungen auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesen, um am Leben in der Stadt teilzuhaben. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes bis zum 1. Januar 2022 volle Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr zu erreichen.
Barrierefreiheit wird als Qualitätsmerkmal angesehen, das nicht nur den Bedarfen körperlich eingeschränkter Menschen gerecht wird, sondern auch die Mobilität älterer Menschen, Familien mit Kindern und weitere Nutzergruppen verbessert. Ab Ende Juni 2025 müssen Betreiber von Personenbeförderungsdiensten neue Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes beachten, das eine Harmonisierung der Anforderungen an Barrierefreiheit innerhalb der EU zum Ziel hat.
Mit der Erweiterung des Muva-Rufbus-Angebots setzt die BVG einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiven Mobilität in Berlin. Es bleibt abzuwarten, wie gut dieses verbessertes Angebot angenommen wird und ob es dazu beiträgt, die Teilhabe aller Bürger am städtischen Leben weiter zu steigern.