
In Berlin-Lichtenberg ereignete sich ein schockierender Vorfall, als ein 18-Jähriger am 23. Januar 2025 angefahren und anschließend mit einem Teleskopschlagstock attackiert wurde. Der Vorfall fand nach einem mutmaßlichen Hausfriedensbruch auf einer Baustelle in der Eldenaer Straße statt, als der junge Mann und ein Begleiter unbefugt auf dem Gelände waren. Laut Tagesspiegel wurden sie von zwei Baustellenmitarbeitern, die 20 und 48 Jahre alt sind, entdeckt und verfolgt.
Die Verfolgung endete an der Storkower Straße, wo ein unbekannter Autofahrer auf den Gehweg fuhr und den 18-Jährigen erfasste. Durch den Aufprall wurde er mehrere Meter durch die Luft geschleudert. Der Autofahrer stieg aus und schlug mit einem Teleskopschlagstock auf den am Boden liegenden jungen Mann ein, bevor er mit dem Auto flüchtete. Die Baustellenmitarbeiter blieben vor Ort, bis die Polizei eintraf. Der 18-Jährige wurde mit unterschiedlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.
Hintergrund zum Hausfriedensbruch
Die Polizei gab an, dass viele der überprüften Gebäude „Schein-Besetzungen“ waren und die Räumung friedlich ablief. Aktivisten hängten Transparente aus den Fenstern der Häuser und berichteten von Verletzten durch die Polizei, was die Beamten allerdings bestritten. Dies alles fand im Rahmen eines intensiven Diskurses über den Wohnungsmarkt statt, in dem der Landesverband der Linken die Proteste unterstützte und die gegenwärtigen Gesetze kritisierte, die private Profite über das Bedürfnis nach Wohnraum stellen.
Rechtliche Aspekte des Hausfriedensbruchs
Der Hausfriedensbruch, gemäß § 123 StGB, ist eine Straftat und kein Ordnungswidrigkeit. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, das bedeutet, dass die Strafverfolgung nur bei einem Strafantrag erfolgt. Geschützt werden verschiedene Orte, einschließlich Wohnungen, Geschäftsräumen und befriedetem Besitztum. Formen des Hausfriedensbruchs können widerrechtliches Eindringen oder unbefugtes Verweilen in geschützten Räumen sein.
Die Strafen für Hausfriedensbruch reichen von einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe. Bei schwerem Hausfriedensbruch, der in gewalttätiger Absicht erfolgt, können Strafen bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese rechtlichen Aspekte sind ein wichtiger Bestandteil der Diskussion über Hausbesetzungen und die damit verbundenen Auseinandersetzungen in Berlin.