
Die Berliner AfD-Fraktion hat kürzlich eine Neustrukturierung ihrer Sprecherposten vollzogen. Der Tagesspiegel berichtet, dass Thorsten Weiß, der ehemalige Obmann der im Jahr 2020 aufgelösten Parteiströmung „Der Flügel“, neuer innenpolitischer Sprecher im Abgeordnetenhaus wird. Er ersetzt den bisherigen Sprecher Karsten Woldeit, der aufgrund gesundheitlicher Probleme sein Amt niederlegt, jedoch weiterhin sein Mandat behält. Woldeit wird voraussichtlich nicht für die nächste Legislaturperiode im Jahr 2026 kandidieren.
Die Berufung von Thorsten Weiß bringt eine radikale Wende für die Berliner AfD mit sich. In der Vergangenheit hatte er enge Verbindungen zur Identitären Bewegung, was seine Position innerhalb der rechtsextremen Spektren der Partei verstärkt. Diese Entwicklungen stehen vor dem Hintergrund, dass Weiß vom Verfassungsschutz beobachtet wird und in Gutachten zur Einstufung der AfD als Prüffall und Verdachtsfall aufgeführt wird. Er fordert laut RBB24 eine konsequente Remigration und Abschiebungen krimineller Ausländer, die er als zentrale Elemente von innerer Sicherheit betrachtet.
Rechtsextremismus und öffentliche Reaktionen
Weiß inszeniert sich zudem in sozialen Netzwerken als „Käpt’n Rückflug“ in Bezug auf Abschiebungen, was ihm in bestimmten Kreisen innerhalb der Berliner AfD sowohl Unterstützung als auch Kritik einbringt. Innerhalb des Landesverbands gibt es Stimmen, die seine aggressive Rhetorik als schädlich für das Ansehen der Gesamtpartei ansehen. Auch wird erwartet, dass Weiß spätestens am Ende der aktuellen Legislaturperiode den Berliner Landesverband verlassen und in Richtung Thüringen wechseln wird.
Die Entwicklungen innerhalb der AfD und die wieder zunehmende Radikalisierung der Partei stehen im Kontext eines jüngsten Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. Dieses entschied, dass die AfD auch weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. RBB24 berichtet, dass das Gericht die Verwendung herabwürdigender Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen als unzulässige Diskriminierung gemäß dem Grundgesetz wertete. Das Urteil gibt dem Verfassungsschutz die Erlaubnis, nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der AfD einzusetzen.
Die Reaktionen auf das Urteil fallen ambivalent aus. AfD-Fraktionsvorsitzender in Brandenburg, Hans-Christoph Berndt, bezeichnete es als „politisches Gefälligkeitsurteil“. Die Berliner AfD-Vorsitzende Kristin Brinker nannte die Entscheidung eine „Fehlentscheidung“. Auf der anderen Seite sieht der Brandenburger Grünen-Spitzenkandidat Benjamin Raschke das Urteil als Bestätigung der Einschätzungen der Partei und warnt vor einer fortschreitenden Radikalisierung der AfD.
Ebenso fordern die Grünen in Berlin sowie die Linke, abermals ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu prüfen. Maximilian Schirmer, der Landesvorsitzende der Linken in Berlin, bezeichnet die AfD als Gefahr für die Demokratie und betont die Notwendigkeit, diesen Herausforderungen adäquat zu begegnen. Diese umfassenden Reaktionen spiegeln die dilemmatische Position wider, in der sich die AfD und ihre Mitglieder angesichts des Drucks von innen und außen befinden.