
Union Berlin befindet sich in einer angespannnten Lage, seitdem das DFB-Sportgericht dem Verein nach einem umstrittenen Vorfall im Spiel gegen den VfL Bochum einen Punkt aberkannt hat. Das Urteil basiert auf einem Vorfall, der sich am 14. Dezember ereignete, als das Spiel beim Stand von 1:1 unterbrochen wurde, weil Bochums Torwart Patrick Drewes von einem Feuerzeug getroffen wurde. Nach einer mündlichen Verhandlung sprach das DFB-Sportgericht dem VfL Bochum einen 2:0-Sieg zu und wies den Vorwurf zurück, dass Union Berlin die Partie nicht ordnungsgemäß zu Ende gespielt hätte.
Unions Manager Horst Heldt äußerte seine Unzufriedenheit mit der Entscheidung des DFB-Gerichts in der Fernsehsendung „Sky90“. Er kritisierte sowohl den DFB als auch den Kontrollausschuss und forderte ein Wiederholungsspiel. Heldt betonte, dass es sportlich fair gewesen sei, die Partie unter diesen Umständen nicht fortzusetzen. Präsident Dirk Zingler schloss sich diesen Bedenken an und äußerte ebenfalls Kritik am DFB-Sportgericht sowie am VfL Bochum.
Berufung gegen das Urteil
In Reaktion auf das Urteil hat Union Berlin Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt. Auf Anfrage des SID bestätigte der DFB bereits den Eingang dieser Berufung. Der Verein wirft dem DFB vor, gegen seine eigene Rechtsordnung verstoßen zu haben. Die Entscheidung des Bundesgerichts steht nun an, wobei es unklar bleibt, ob das Verfahren schriftlich oder mündlich verhandelt wird.
Die Vorwürfe beziehen sich nicht nur auf die Entscheidung selbst, sondern auch auf die Art und Weise, wie das DFB-Sportgericht zu seiner Urteilsfindung gelangte. In dem umstrittenen Spiel wurde das Match fortgesetzt, nachdem der Schiedsrichter Martin Petersen keine schwerwiegenden Bedenken hatte, die Begegnung abzubrechen. Drewes musste nach dem Vorfall am Kopf behandelt werden.
Die Sportgerichtsbarkeit des DFB
Der DFB regelt Streitigkeiten innerhalb des Verbandes durch seine Sportgerichtsbarkeit. Diese basiert auf den internen Regelwerken und unterteilt sich in verschiedene Organe: Der Kontrollausschuss fungiert als Anklagebehörde, während das DFB-Sportgericht als Ausgangsinstanz fungiert. Das DFB-Bundesgericht dient als Rechtsmittelinstanz, vor die Union Berlin nun Berufung eingelegt hat.
Die Sportgerichtsbarkeit behandelt Verstöße von Mitgliedern gegen die Regelwerke und sorgt für die Anwendung der festgelegten Strafen. Interessanterweise spendet der DFB jährlich einen Betrag, der mindestens der Höhe der angefallenen Geldstrafen entspricht, an fußballnahe Stiftungen, die soziale Projekte unterstützen. Diese Spendenverteilung wird in der letzten Sitzung des DFB-Präsidiums des Kalenderjahres beraten und stellt ein weiteres Element der Verbandsaktivitäten dar.
Union Berlin steht unter Druck, da der Verein seit neun Ligaspielen auf einen Sieg wartet und sich angesichts der aktuellen Tabellenlage in einer besorgniserregenden Situation befindet. Die Entscheidung des DFB und die laufende Berufung werden entscheidend für die Zukunft des Vereins in dieser Saison sein.
Für weitere Informationen siehe auch die Berichte von Berlin Live, Sky Sport und DFB.