
Die anhaltenden Mieterhöhungen in Berlin stellen für viele Bewohner ein drängendes Problem dar. Um dem entgegenzuwirken, hat der Senat eine Mietpreisprüfstelle eingerichtet, die dazu dient, überhöhte Mieten und mögliche Wuchermieten aufzudecken. Wie Berlin Live berichtet, stammt die Idee von dieser Prüfstelle ursprünglich von der Linkspartei. Sie will mit dieser Initiative aktiv gegen die steigenden Mietpreise vorgehen und hat im Januar sogar eine bundesweite App vorgestellt, die Mietern dabei helfen soll, überhöhte Mieten zu erkennen.
Caren Lay, Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, hebt hervor, dass die App ein Erfolgsmodell sei, welches bereits in anderen Städten Nachahmer gefunden hat. Die Mieter haben die Möglichkeit, illegale Mietpreise direkt an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Besucher der Mietpreisprüfstelle können dort an zwei Standorten in Berlin sowohl telefonisch als auch vor Ort individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Im Falle von Verdachtsmomenten auf Mietwucher unterstützt die Prüfstelle dabei, die entsprechenden Daten an den zuständigen Bezirk weiterzuleiten.
Ziele und Rahmenbedingungen der Mietpreisprüfstelle
Die Mietpreisprüfstelle ist Teil der Maßnahmen zur Erhöhung des Mieterschutzes, wie RBB24 berichtet. Mietern in Berlin steht die Möglichkeit offen, kostenlos überprüfen zu lassen, ob ihre Miete überhöht ist. Ziel ist es, Verdachtsfälle von Nichteinhaltungen der Mietpreisbremse oder möglichem Mietwucher zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) betont die Notwendigkeit nachvollziehbarer Mieten und die strikte Einhaltung des Mietrechts. Die Mietpreisprüfstelle ist bei der Anstalt für „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung“ (Siwo) angesiedelt. Die Beratung wird an fünf Tagen in der Woche angeboten, sowohl vormittags als auch nachmittags, um möglichst vielen Betroffenen eine Unterstützung zu gewährleisten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Eine Mietüberschreitung von über 20 % wird gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz als „Mietpreisüberhöhung“ oder Mietwucher klassifiziert. Mietwucher gilt als Ordnungswidrigkeit und kann für Vermieter mit hohen Geldbußen geahndet werden, besonders wenn sie eine Mangellage ausnutzen. In Berlin sind die Bezirksämter für die Verfolgung solcher Fälle zuständig. Wie weiter berichtet wird, bietet die Mietpreisprüfstelle auch Beratung zu den Voraussetzungen für eine Verfolgung von Verdachtsfällen an.
Hierzu erhalten Mieter Informationen über die relevanten Daten, die für die Prüfung ihrer Miete wichtig sind. Dazu gehören Lage und Details aus dem Mietvertrag, wie die Größe der Wohnung, die monatliche Kaltmiete und Ausstattung der Räume. Außerdem wird empfohlen, den Mietspiegelrechner zu nutzen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.
Im vergangenen Jahr wurden rund 280 Verdachtsfälle von Mietwucher gemeldet, wobei die meisten dieser Fälle in Friedrichshain-Kreuzberg auftraten, gefolgt von Neukölln und Pankow. Die Tatsache, dass von 61 erfassten Fällen in Friedrichshain-Kreuzberg im Januar 2025 nur zwei zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, zeigt jedoch, dass nicht alle festgestellten Mietpreisüberhöhungen Konsequenzen nach sich ziehen, was die Forderungen nach einer effektiveren Nachverfolgung weiter unterstreicht.