Charlottenburg-Wilmersdorf

Kampf gegen illegale Ferienwohnungen: Berlin setzt auf digitale Kontrolle!

In Berlin gestaltet sich der Kampf gegen illegale Ferienwohnungen als äußerst schwierig. Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) kündigte kürzlich eine innovativen EU-weite Softwarelösung für Frühjahr 2026 an. Diese Software wird es Plattformbetreibern vorschreiben, ihre Daten in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Damit können Aufsichtsbehörden online abfragen, wo Ferienwohnungen angeboten werden. Bis zur Einführung dieser Lösung müssen die Bezirke jedoch aufwändig herausfinden, wo sich die illegalen Ferienwohnungen befinden.

Bisher bleibt die Situation auf dem Wohnungsmarkt und dem Ferienwohnungsmarkt undurchsichtig. Seit dem Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes im Mai 2014 dürfen Wohnungen in Berlin nicht als Ferienwohnungen genutzt werden, es sei denn, sie sind bei den zuständigen Bezirksämtern genehmigt. Aktuell wurden rund 4.500 Registriernummern für Ferienwohnungen vergeben, doch die tatsächliche Zahl könnte laut Schätzungen des Deutschen Ferienwohnungsverbands über 38.000 liegen. Gaebler räumt ein, dass die Dunkelziffer illegaler Ferienwohnungen nicht genau beziffert werden kann, glaubt jedoch, dass die Zahl in den letzten Jahren nicht signifikant gestiegen ist.

Herausforderungen und Kritik

Der Berliner Landesrechnungshof übt in seinem Jahresbericht 2024 scharfe Kritik an den Bezirksämtern. Er bemängelt, dass diese nicht entschieden genug gegen illegale Ferienwohnungen vorgehen und Hinweise aus der Bevölkerung oft nicht konsequent verfolgt werden. Gaebler gibt an, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes bis Dezember 2024 insgesamt 27.813 Wohnungen betroffen waren, dennoch bleibt das Problem virulent.

Die Genehmigungen für Ferienwohnungen erfolgen ausschließlich nach Antragstellung bei den Bezirksämtern. Seit Ablauf der Übergangsfrist 2016 wurden lediglich 4.785 Anträge auf Vermietung gestellt, von denen die meisten aus dem Bezirk Mitte stammen. In Friedrichshain-Kreuzberg wurden nur 464 Anträge verzeichnet. Faktisch wurden seit 2016 nur etwa 600 genehmigte Ferienwohnungen registriert, was die Kluft zwischen legales und illegales Angebot verdeutlicht.

Regelungen und Ausnahmen

Das Berliner Zweckentfremdungsverbot besagt, dass die Vermietung von Ferienwohnungen nur mit Genehmigung der Bezirksämter erlaubt ist. Die Position des Bezirksstadtrats Oliver Nöll (SPD) verdeutlicht, dass in den Statistiken auch Anträge für eigens genutzte Wohnungen berücksichtigt werden. Diese Regelungen beinhalten, dass die Nutzung einer Nebenwohnung als Ferienwohnung auf maximal 90 Tage pro Jahr beschränkt ist, sofern eine Genehmigung vorliegt.

Die Organisation BSW kritisiert die zunehmend unzureichende Umsetzung des Gesetzes und fordert eine systematische Verfolgung der Wohnraumzweckentfremdung. Trotz der Ankündigung des Senats, die Auswertung öffentlich zugänglicher Daten aus den Online-Plattformen zu automatisieren, bleibt dies bisher ungenutzt.

Die anhaltende Wohnraumsituation erfordert durchgreifende Maßnahmen, um persönlichen und angemessenen Ersatzwohnraum während der angespannten Marktlage zu erhalten. Es bleibt abzuwarten, ob die angekündigte Softwarelösung tatsächlich zu einem transparenten und geregelten Markt beitragen kann, oder ob die Herausforderungen für die Berliner Wohnraumpolitik weiterhin bestehen bleiben.

Tagesspiegel berichtet, dass die Bezirksämter in Berlin vor einer Mammutaufgabe stehen, während taz auf die tiefgreifenden Mängel bei der Genehmigung von Ferienwohnungen eingeht. Auch die offiziellen Informationen des Berliner Senats zeigen deutlich die bestehende Problematik im Umgang mit der Zweckentfremdung von Wohnraum auf.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
tagesspiegel.de
Weitere Infos
taz.de
Mehr dazu
berlin.de

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