Charlottenburg-Wilmersdorf

BVG erweitert Muva-Service: Barrierefreie Fahrten für alle ab März!

Ab dem 1. März 2025 erweitert die BVG ihr Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Dieses neue Service-Modell ermöglicht Fahrgästen in Berlin, die sogenannten Muva-Rufbusse auch in Tarifgebiet A/B zu nutzen. Bisher waren diese Busse lediglich bei defekten Fahrstühlen oder fehlenden Aufzügen an Haltestellen verfügbar, jetzt können sie jedoch für Direktfahrten innerhalb eines fünf Kilometer Radius gebucht werden. Dies ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit besonders hohen Anforderungen, da lange Fußwege und überfüllte Busse vermieden werden können.

Die Buchung der Muva-Busse ist bequem telefonisch oder über eine App möglich, sowohl bis zu sieben Tage im Voraus als auch kurzfristig. Der Service richtet sich an verschiedene Gruppen, einschließlich älterer Menschen, Personen mit Rollatoren, Familien mit Kinderwagen sowie Menschen mit Schwerbehinderungen. Um den Muva-Bus nutzen zu können, ist ein gültiges VBB-Ticket erforderlich. Die BVG hat zudem angekündigt, dass der vorherige Muva-Service in weniger gut angebundenen Regionen des Ostens Berlins aufgrund mangelnder Nachfrage eingestellt wird.

Ausweitung des Angebots

Der BVG Muva dient ab dem 1. März nicht nur als Aufzugsersatz, sondern wird im gesamten Tarifgebiet A/B verfügbar sein. Der Service wurde vom Land Berlin in Auftrag gegeben und bleibt vorerst bis Ende 2025 bestehen. Nun können Fahrgäste Ziele ansteuern, die näher gelegene Bushaltestellen statt der nächstgelegenen barrierefreien Bahnhöfe nutzen. Dies könnte die Nutzung des ÖPNV für viele erleichtern, da Züge und U-Bahnen weiterhin im gesamten Stadtgebiet angefahren werden.

Für Reisen zu Zielen außerhalb des fünf Kilometer Radius erhalten die Nutzer ein barrierefreies Routenangebot, das Bus und Bahn kombiniert. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung umfassender Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr. Das Problem der Barrierefreiheit im ÖPNV ist seit dem Inkrafttreten des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2013 ein zentrales Thema. Das Gesetz forderte die vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022. Dieser Termin ist jedoch ohne die vollständige Umsetzung verstrichen.

Herauforderungen und nächste Schritte

Trotz der gesetzlichen Vorgaben sind viele Herausforderungen geblieben, wie zum Beispiel die hohen Kosten für den Umbau von Haltestellen. Die Kommunen sind für die Definition der Barrierefreiheit und die entsprechenden Planungen verantwortlich. Allerdings fehlen oft die notwendigen finanziellen Mittel und Mitarbeiter, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Das PBefG legte zwar den Fokus auf Barrierefreiheit, stellte aber keine spezifischen Finanzmittel zur Verfügung.

Die eingeschränkte Finanzierungsagenden und das begrenzte Personal fallen auf, da die jeweilige Verwaltung zwar pro Jahr nur eine grundlegende Anzahl an Haltestellen barrierefrei umbauen kann, jedoch Bereiche mit geringem Nutzungsaufkommen erst in späterer Folge vorgesehen sind. Dennoch gibt es Bestrebungen und positive Entwicklungen in der Barrierefreiheit im ÖPNV, ermutigt durch den Einsatz neuer Angebote wie der Muva-Services, die dazu beitragen, die Lebensqualität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu erhöhen.

Für weitere Informationen über die neuen Angebote der BVG zur Barrierefreiheit können Interessierte die Berichte auf den Seiten von Berlin Live, BVG und Aktion Mensch nachlesen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
berlin-live.de
Weitere Infos
bvg.de
Mehr dazu
aktion-mensch.de

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