
In Berlin liegt die Anzahl der Justizvollzugsanstalten (JVA) insgesamt bei sieben, wobei sechs für Männer und eine für Frauen bestimmt sind. Im letzten Jahr waren in diesen Anstalten insgesamt 9.543 Gefangene untergebracht. Angesichts verschiedener Vorfälle hat der Senat gezielte Maßnahmen ergriffen, um Bedingungen für alle Insassen zu verbessern, insbesondere für die Bedürfnisse von Transpersonen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass Diskriminierung und Mobbing, insbesondere gegen Transfrauen, in den Haftanstalten ein ernstes Problem darstellen.
Die JVA in Tegel, die als Männergefängnis gilt, hat begonnen, auch Transfrauen aufzunehmen. Dies steht im Einklang mit dem Bestreben, eine gerechtere und diskriminierungsfreie Umgebung zu schaffen. Um den Herausforderungen gerecht zu werden, wurde in den letzten Jahren ein standardisierter Handlungsleitfaden für die Unterbringung von trans-, inter- oder nicht-binären Personen entwickelt. Diese Leitlinien sehen eine sorgfältige Entscheidung unter Berücksichtigung aller beteiligten Parteien vor, einschließlich externen Experten und den betroffenen Personen selbst. Die oft archaischen Strafvollzugsgesetze der Länder, die eine klare Trennung nach biologischem Geschlecht vorsehen, werden als zunehmend veraltet und unzureichend angesehen.
Reformen für eine gerechtere Unterbringung
Die Debatte über die Unterbringung von Transpersonen in Justizvollzugsanstalten gewinnt an Intensität. Laut einem Bericht von Verfassungsblog ist eine grundlegende Reform der gesetzlichen Regelungen notwendig, um die Rechte auf geschlechtliche Selbstbestimmung und sichere Haftbedingungen für Transpersonen zu garantieren. Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass bestehende Gesetze an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und verfassungsrechtliche Anforderungen angepasst werden. Trotz dieser Forderungen sind reale gesetzliche Änderungen bisher weitgehend ausgeblieben.
Ein zentraler Punkt in der Diskussion ist der Trennungsgrundsatz im Strafvollzug, der besagt, dass Männer und Frauen in getrennten Anstalten untergebracht werden sollen. Diese Regelung steht im Konflikt mit dem Grundrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Bei den aktuellen Gesetzen, wie sie in vielen Bundesländern herrschen, ist eine differenzierte Regelung dringend erforderlich. Besonders vor dem Hintergrund dass statistisch gesehen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen hauptsächlich von cis Männern ausgeht, erfordert die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates eine diskriminierungsfreie Unterbringung aller Insassen.
Forderungen und Handlungsbedarf
Die bestehende Praxis, die Geschlechtertrennung zu priorisieren, wird von einigen Experten als verfassungswidrig bezeichnet. Berlin Live hebt hervor, dass Anträge auf getrenntgeschlechtliche Unterbringung zwar im Einzelfall entschieden werden, dies jedoch stark von den persönlichen Bedürfnissen der betroffenen Personen abhängt. Diskriminierung in irgendeiner Form wird im Justizvollzug nicht toleriert, dennoch bleibt die Realität oft hinter den Ansprüchen zurück.
Ein weiterer Aspekt, der häufig in der Diskussion über den Justizvollzug aufkommt, ist die Notwendigkeit, Geschlechterfragen im rechtlichen Rahmen stärker zu berücksichtigen. Bundesländer wie Berlin, Hamburg und Hessen haben bereits Maßnahmen ergriffen, die von binären Trennungsgrundsätzen abweichen. Dennoch wird eine umfassende gesetzliche Neuregelung in allen Bundesländern gefordert, um gleiche Haftbedingungen für alle Geschlechter zu gewährleisten und besonders schutzbedürftige Personen zu schützen.