
Heute, am 18. Februar 2025, stehen viele Wahlberechtigte in Berlin und Brandenburg vor der Herausforderung, ihre Stimme bei der anstehenden Bundestagswahl per Briefwahl abzugeben. Die Frist für die Beantragung von Wahlunterlagen wurde von sechs Wochen auf zwei Wochen verkürzt, was einen effektiveren und schnelleren Ablauf notwendig macht. Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, um gültig zu sein. Die Bundesregierung empfiehlt, die Wahlunterlagen spätestens drei Werktage vor der Wahl zu versenden, um sicherzustellen, dass alles rechtzeitig ankommt. Um das zu gewährleisten, garantiert die Deutsche Post eine rechtzeitige Zustellung für Wahlbriefe, die bis zum 20. Februar vor der letzten Leerung eingeworfen werden.
Brandenburgs Wahlleiter Josef Nußbaum ermutigt die Wähler, ihre Briefwahlunterlagen bis spätestens heute abzuschicken. Alternativ haben die Bürger auch die Möglichkeit, die Unterlagen in den Briefkasten der Gemeinde zu werfen oder die Briefwahl vor Ort auszuführen. Trotz eines anhaltenden Trends zur Briefwahl in den letzten Jahren sollte für die bevorstehende Wahl von ihrer Nutzung abgeraten werden, aufgrund der kurzfristigen Fristen und der damit verbundenen Risiken.
Briefwahlprozess und -rechtzeitigheit
In Berlin haben Wähler die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen in den dortigen Briefwahlstellen direkt auszufüllen. Diese Art der Briefwahl gilt als die sicherste Option im Vergleich zur Stimmabgabe am Wahlsonntag. Der Briefwahlprozess selbst umfasst mehrere Schritte: Zuerst muss der Stimmzettel ausgefüllt und anschließend in einen Stimmzettelumschlag gesteckt werden. Dieser Umschlag wird dann verschlossen und in einen roten Wahlbriefumschlag gelegt. Wichtig ist, dass der Wahlschein unterschrieben und datiert werden muss. Der Wahlbrief kann entweder per Post versendet oder direkt abgegeben werden. Interessanterweise ist für den Versand innerhalb Deutschlands keine Briefmarke erforderlich.
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte sollten beachten, dass auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Formular zu finden ist, das ausgefüllt und zurückgesendet werden muss. Anträge können sogar vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung eingereicht werden, sofern die benötigten Informationen wie Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Wohnadresse bereitgestellt werden. Personen, die für andere wahlberechtigte Menschen einen Antrag stellen wollen, benötigen eine schriftliche Vollmacht. Auch Menschen mit Behinderungen können Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch nehmen. Rechtliche Grundlagen für diese Verfahren sind in den §§ 27 und 28 des Bundeswahlgesetzes (BWO) geregelt. Tagesschau berichtet umfassend über die Thematik der Briefwahl und gibt wertvolle Hinweise zur Vorgehensweise.
Zusätzlich hebt die Bundeswahlleiterin hervor, dass Anträge für andere Personen immer persönlich oder schriftlich eingereicht werden müssen. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen gibt es Hilfestellungen, um eine gleichberechtigte Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Angesichts der Konstellationen und der verkürzten Fristen ist es wichtig für Wähler, schnell zu handeln und sich umfassend über die Abläufe zu informieren.