
Ein Vorfall in einer Bar in Berlin-Neukölln hat kürzlich für Aufsehen gesorgt. Am 20. Dezember gegen 1 Uhr betrat ein 37-jähriger Mann die Bar in der Sonnenallee, wo er nicht nur ein Bier bestellte, sondern auch mit einer Waffe in der Hand hantierte. Zeugen berichteten von einem bedrohlichen Verhalten des Mannes, das durch Videoaufnahmen untermauert wird. Sein Auftritt war alles andere als unauffällig, und die Situation eskalierte schnell.
Der betroffene Mann unterhielt sich mit einem Unbekannten, als er plötzlich mit der Schusswaffe drohte. Es kam zu einem bedrohlichen Ausruf: „Jetzt stirbst du!“. Glücklicherweise führte eine Ladehemmung der Waffe dazu, dass kein Schuss abgegeben werden konnte. Dennoch löste dies bei den Anwesenden große Besorgnis aus. Nach diesem Vorfall verließ der Mann die Bar und streitete sich draußen mit einer weiteren Person.
Festnahme und Ermittlungen
Als die Polizei eintraf, versuchte der Verdächtige zu fliehen und warf die Waffe weg, die in einem Mülleimer in der Nähe gefunden wurde. Diese stellte sich als scharfe Waffe heraus. Die Festnahme erfolgte an der Ecke Mareschstraße / Brusendorfer Straße. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab alarmierende 2,5 Promille. Die genauen Umstände des Geschehens und die Identität der bedrohten Person sind Teil der noch laufenden Ermittlungen, die sich mit Bedrohung und Waffendelikten befassen, wie rbb24.de berichtet.
Nach den erkennungsdienstlichen Maßnahmen wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Polizei schaut nun, ob er in der Vergangenheit möglicherweise schon in ähnliche Vorfälle verwickelt war. Bislang sind jedoch keine weiteren Details über seine Person bekannt.
Alkohol und Waffenrecht
Dieser Vorfall hebt auch die Problematik im Zusammenhang mit Alkohol und dem Besitz von Schusswaffen hervor. Nach den Bestimmungen des Waffengesetzes ist die persönliche Eignung in Frage zu stellen, wenn die Atemalkoholkonzentration 1,6 Promille übersteigt, was bei dem Festgenommenen der Fall war. Dies ist in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts klar geregelt. Zudem ist es grundsätzlich schwierig, einen direkten Zusammenhang zwischen Alkohol und Waffenverwendung zu belegen, was die Beurteilung der Eignung der Waffenbesitzer belastet, wie auf drschmitz.de erläutert wird.
Der Vorfall in Neukölln sollte als Warnung dienen. Waffenbesitzer sollten die Risiken, die Alkohol mit sich bringt, ernst nehmen und sich der Gefahren bewusst sein. Gerade bei Kombinationen von Alkohol und Waffen ist Vorsicht geboten. Der Vorfall wird mit Sicherheit zu weiteren Überlegungen führen, wie solche Situationen in Zukunft vermieden werden können.