Berlin

Schüler protestieren gegen von Storch: Erinnerung an Hans und Hilde Coppi!

Am 14. Februar 2025 wurde das Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasium in Lichtenberg, Berlin, zum Schauplatz einer lebhaften Protestdemonstration. Die Einladung der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch zu einer Podiumsdiskussion sorgte für umfangreiche Kritik und mobilisierte mehr als 100 Personen, darunter zahlreiche Schüler. Die Veranstaltung, die von der Schulleitung organisiert wurde, sollte im Rahmen einer Diskussion zur Bundestagswahl stattfinden, jedoch waren zu Beginn der Proteste die Stühle im Auditorium noch leer, während draußen zahlreiche Demonstranten, darunter Schüler, gegen die Teilnahme von von Storch mobilisierten.

Die Schülerschaft war in Bezug auf die Einladung geteilter Meinung, jedoch fühlten sich viele Schüler von der Schulleitung übergangen. Die Gruppe „Coppi gegen Rechts“, gegründet von Schülern wie Effi Denton und Leni Schmieding, warf der Schulleitung vor, diese Entscheidung ohne ausreichende Einbeziehung der Schüler getroffen zu haben. Denton äußerte: „Die AfD verbreitet antidemokratische Hetze“, während Schmieding die Notwendigkeit betonte, die Inhalte der Diskussion zu kommentieren.

Protest und Kritiken

Die Demonstration verlief friedlich, und die Polizei war in hoher Präsenz vor Ort. Die „Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ forderte in einem offenen Brief die Schulleitung auf, die Einladung an von Storch zurückzuziehen. Diese Einladung wurde als eine Beleidigung der Opfer des Faschismus bezeichnet, insbesondere angesichts der Namensgebung der Schule nach Hans und Hilde Coppi, die gegen das NS-Regime kämpften und hingerichtet wurden. Eine Schülerin bezeichnete die Einladung als „besonders absurd“.

Gleichzeitig stellte die Schulleitung klar, dass sie gemäß dem Neutralitätsgebot verpflichtet sei, Vertreter aller politischen Strömungen einzuladen. Doch diese Begründung wurde von vielen Seiten als nicht ausreichend erachtet. Eltern argumentierten, dass Lehrkräfte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet sind, und die gemeinnützige Stiftung Bildung wies darauf hin, dass Lehrkräfte nicht neutral bleiben müssen, wenn demokratische Prinzipien gefährdet werden.

Meinungsfreiheit und politische Neutralität

Die Diskussion über die Neutralität von Lehrkräften ist nicht neu und wird auch von Experten als komplex erachtet. Viele Lehrer und Schüler berufen sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Während Lehrkräfte politisch ausgewogen und sachlich informieren müssen, dürfen sie ihre eigenen Überzeugungen nicht verbergen, solange dies nicht zu einer Beeinflussung der Schüler führt. Der sogenannte Beutelsbacher Konsens beschreibt wichtige Prinzipien, wie das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot, die sicherstellen sollen, dass Schüler eigenständig urteilen können.

Kritische Auseinandersetzungen mit rechten Positionen sind zulässig und erwünscht, sobald diese den Rahmen der demokratischen Grundordnung respektieren. Die Vorfälle rund um die Einladung von Beatrix von Storch werfen daher grundlegende Fragen über die Verantwortung von Schulen sowie die Rolle von Lehrkräften und Schülern in politischen Diskussionen auf. Die Debatte um die Einladungen an AfD-Politiker wird sicherlich auch in Zukunft Themen erzeugen, die Gesellschaft, Politik und Bildung miteinander verbinden.

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