Berlin

Neue Kompetenzen für Berlins Landeswahlleiter: Wahlreform beschlossen!

Am 10. April 2025 hat das Berliner Abgeordnetenhaus ein neues Landeswahlgesetz verabschiedet, das bedeutende Änderungen für die Wahlorganisation in der Hauptstadt mit sich bringt. Der Landeswahlleiter, Stephan Bröchler, erhält durch diese Reform erweiterte Kompetenzen und mehr Eingriffsrechte in die Wahlvorbereitung und -durchführung der Bezirke. Damit wird seine Rolle gestärkt und die Unabhängigkeit innerhalb der Struktur der Landeswahlbehörden betont. Das Abgeordnetenhaus hat mit diesem Schritt die anstehenden Reformen nach der Pannenwahl 2021 weitgehend abgeschlossen.

Künftig wird der Landeswahlleiter dazu in der Lage sein, Anordnungen gegenüber den Bezirkswahlleitern zu erlassen, um ein enges Zusammenwirken zwischen Land und Bezirken zu gewährleisten. Der neue Gesetzestext sieht zudem vor, dass der Landeswahlleiter Weisungsbefugnis gegenüber dem Landeswahlamt hat, welches personell besser ausgestattet wurde. Er handelt unabhängig und weisungsfrei, was durch das neue Gesetz weiter verankert wird.

Umsetzung der Reformen

Die Änderungen sind das Ergebnis von Vorschlägen einer Expertenkommission, deren Mitglied auch Stephan Bröchler war. Der Landeswahlleiter hebt hervor, dass mit dem neuen Gesetz die nötigen Schritte für ein modernes Wahlgesetz unternommen werden. Dies umfasst unter anderem eine einheitliche Ausstattung der Wahllokale mit Stimmzetteln und Wahlkabinen. Künftig sollen zudem die Schulungen für Wahlhelfende stadtweit einheitlich erfolgen, anstatt von den einzelnen Bezirken organisiert zu werden, was die Wahlorganisation effizienter gestalten soll.

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hat die Reformen gelobt und hebt die Bedeutung für die Zuverlässigkeit der Wahlen in Berlin hervor. Der Gesetzestext sieht auch vor, dass der Landeswahlleiter regelmäßig Berichte an den Senat erstattet und ein Vortragsrecht beim Regierenden Bürgermeister hat. Damit wird eine klare Kommunikationsstruktur zwischen den verschiedenen Behörden gewährleistet.

Stärkung der Bezirksebene

Ein wesentliches Element der Reform ist die Stärkung der Bezirkswahlämter, um eine kontinuierliche Wahlorganisations-Arbeit zu ermöglichen. Der Fokus liegt darauf, bei der Wahlvorbereitung und -durchführung einheitliche Standards zu schaffen, um reibungslose Abläufe zu garantieren. Neben der Gründung eines neuen Landeswahlamts, das direkt dem Landeswahlleiter unterstellt ist, wurden feste Stellen in den Bezirkswahlämtern geschaffen, um die strukturellen Anforderungen optimal zu erfüllen.

Mit der Verabschiedung des neuen Landeswahlgesetzes zeigt Berlin, dass es die Lehren aus vergangenen Wahlpannen ernst nimmt und sich nachhaltig für eine verbesserte Wahlinfrastruktur einsetzt. Stephan Bröchler hat nun die Instrumente, die ihn in die Lage versetzen, die Wahlorganisation entscheidend zu beeinflussen und die Bürgerinnen und Bürger von Berlin in der kommenden Zeit zuverlässiger bei der Ausübung ihrer demokratischen Rechte zu unterstützen.

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