
Am 22. März 2025 kam es in Berlin-Friedrichshain zu einer rechtsextremistischen Kundgebung, die bereits im Vorfeld für Spannungen sorgte. Die Polizei nahm zu Beginn der Veranstaltung rund 20 Teilnehmer fest. Diese Festnahmen erfolgten aufgrund von Verstößen gegen das Vermummungsverbot sowie dem Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole. Besonders schwerwiegende Vorfälle ereigneten sich, als drei Teilnehmer einem Richter vorgeführt wurden. Einer zeigte eine verbotene Siegrune, während zwei weitere den Hitlergruß zur Schau stellten. Der Richter entschied, dass sie in Unterbindungsgewahrsam bleiben müssen. Laut zeit.de zählte die rechtsextreme Demonstration mit dem Motto „Für Recht und Ordnung. Gegen Linksextremismus und politisch motivierte Gewalt“ etwa 850 Teilnehmer, obwohl der Veranstalter ursprünglich von bis zu 2.000 erwarteten Menschen sprach.
Die Proteste gegen die Neonazi-Demonstration waren umfangreich organisiert. Mehrere Hundert Menschen versammelten sich zu mindestens zehn angekündigten Gegenaktionen. Eine Sitzblockade am Markgrafendamm führte dazu, dass der Beginn der Neonazi-Demonstration verzögert wurde. Die Polizei setzte in der Folge etwa 1.500 Kräfte ein, unterstützt von der Bundespolizei, um das Versammlungsrecht durchzusetzen und den Weg für die rechtsextreme Veranstaltung freizumachen. Der Bereich um den Bahnhof Ostkreuz wurde großräumig abgesichert, die geplante Demonstrationsstrecke blieb mit Gittern abgeschottet, und es kam zu Verkehrsbehinderungen in den betroffenen Bezirken.
Kontinuität rechtsextremer Proteste
Beobachter stellen fest, dass dies die dritte Demonstration der Rechtsextremisten unter dem Titel „Für Recht und Ordnung“ seit Dezember 2024 war. Die Teilnehmerzahlen waren im Vergleich zu früheren Veranstaltungen gestiegen: Während im Dezember nur rund 60 Neonazis und vor einem Monat etwa 150 an einer vergleichbaren Demonstration teilnahmen, brachte die aktuelle Veranstaltung nun die genannte Zahl von 850 Menschen auf die Straße. Bei früheren Aufmärschen wurde die aggressive Stimmung oft von Rangeleien mit der Polizei begleitet.
Die Situation in Berlin ist im Kontext der politischen Proteste in Deutschland zu betrachten. Demonstrationen, wie die der AfD in Stuttgart am 14. November 2022, zeigen, wie auch dort eine erhöhte Polizeipräsenz notwendig war. Diese Veranstaltung wurde von mehreren Hundert Beamten überwacht, Wasserwerfer und berittene Polizisten waren im Einsatz. Auch in Stuttgart gab es lautstarke Proteste aus dem linken Lager, und ein Gegendemonstrant wurde vorübergehend festgenommen, weil er einen Polizisten angriff. Die Polizei hatte hier die Aufgabe, sowohl das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten als auch die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten, was nicht immer konfliktfrei verlief. In der Vergangenheit kam es auch hier zu Zusammenstößen, wobei die Beamten Vandalismus befürchteten und Shuttledienste zur Veranstaltung absicherten.
Politisch motivierte Gewalt
Die bundesweite Diskussion über politische Gewalt bei Demonstrationen wird durch die Ereignisse in Berlin und Stuttgart weiter angeheizt. Laut der bpb.de erfordert die Prävention von gewaltsamen Protesten mehr als nur polizeiliche Maßnahmen. Notwendig sei eine umfassende politische und gesellschaftliche Konfliktbearbeitung. Historische Rückblicke, wie die gewaltsamen Proteste gegen den G8-Gipfel 2007, zeigen die hohe mediale Aufmerksamkeit zu solchen Themen und die unterschiedliche Wahrnehmung von gewaltbereiten und friedlichen Demonstranten. Die Komplexität der Konflikte nimmt zu, insbesondere wenn Demonstranten aktiv gegen polizeiliche Maßnahmen Widerstand leisten, was häufig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führt.
In jedem Fall bleibt die Entwicklung der politischen Landschaft in Deutschland spannend, da sowohl die Anzahl der Teilnehmer an rechtsextremen Demonstrationen als auch die Gegenproteste stetig ansteigen. Die Sicherheitskräfte stehen vor der Herausforderung, diese Entwicklungen zu beobachten und angemessen zu reagieren, um sowohl das Recht auf Versammlungsfreiheit als auch die öffentliche Ordnung zu gewährleisten.