
Am 22. Januar 2025 wendet sich der Marburger Bund an seine Mitglieder mit einem wichtigen Aufruf zur Aktualisierung ihrer persönlichen Daten. Mitglieder sollen ihre Angaben bis zum 10. Februar 2025 aktualisieren, um sicherzustellen, dass alle Informationen aktuell sind. Dies ist entscheidend, um eine schnelle und zielgerichtete Kommunikation zu ermöglichen und unnötige Rückbuchungen zu vermeiden, die zusätzliche Kosten verursachen könnten. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Mitglieder, die aus verschiedenen Gründen wie Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder durch Teilzeitarbeit nicht voll beitragspflichtig sind, den Verband entsprechend informieren sollten.
Der Status der Mitglieder am 1. Februar 2025 ist maßgeblich für ihre Beitragsverpflichtung. Schriftliche Nachweise über Änderungen müssen an die E-Mail-Adresse info@marburgerbund-lvbb.de gesendet werden. Die Aktualisierung der Mitgliedsdaten sowie die Erteilung von SEPA-Mandaten kann über ein Online-Formular erfolgen. Zudem erhalten Mitglieder, die ein SEPA-Mandat erteilen, einen Nachlass von 4 % auf ihren Mitgliedsbeitrag, wobei dieser Nachlass nur für vollzeitbeschäftigte Mitglieder gilt. Der Jahresbeitrag wird in der 9. Kalenderwoche 2025 eingezogen.
Das SEPA-Lastschriftverfahren
Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht es Vereinen, die Mitgliedsbeiträge direkt vom Konto der Mitglieder abzubuchen. Dies geschieht nach dem Standard der „Single Euro Payments Area“, der alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst. Seit 2014 ersetzt das SEPA-Lastschriftmandat den herkömmlichen nationalen Bankeinzug. Für die Nutzung benötigen die Vereine eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die sie bei der Deutschen Bundesbank beantragen, sowie eine Inkasso-Vereinbarung mit ihrer Hausbank.
Ein SEPA-Mandat muss mehrere wichtige Informationen enthalten, darunter den Namen und die Adresse des Vereins, die Gläubiger-Identifikationsnummer, die Mandatsreferenz wie die Mitgliedsnummer sowie die Kontoinhaber-Daten und deren Unterschrift. Lastschriften müssen mindestens einen Bankarbeitstag vor der Fälligkeit eingereicht werden und deren Einzug muss im Voraus angekündigt werden, wobei eine Vorlaufzeit von 14 Tagen empfohlen wird.
Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens
- Pünktliche Zahlungen und weniger Fehler bei Überweisungen.
- Feste Fälligkeitsdaten erleichtern die Planung und Verwaltung.
- Der Verwaltungsaufwand ist geringer, da automatische Abrechnungen möglich sind.
- Das Verfahren ist flexibel, sodass Änderungen der Mitgliedsbeiträge ohne großen Aufwand vorgenommen werden können.
- Möchten Mitglieder ihr Mandat widerrufen, haben sie bis zu acht Wochen Zeit, um dies zu tun.
Betriebe wie WISO MeinVerein Web unterstützen Vereine dabei, die Mitgliedsbeiträge automatisiert abzurechnen, wodurch der gesamte Prozess noch effizienter gestaltet wird. Die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Lastschriften notwendig sind, erfordern eine sorgfältige Beachtung, um die Einhaltung der DSGVO-Richtlinien sicherzustellen und die Daten der Mitglieder zu schützen. In der Praxis gewährleisten diese Maßnahmen eine zuverlässige und transparente Zahlungsabwicklung für beide Seiten.