Berlin

Familie gewinnt vor Gericht: 3.000 Euro Bürgergeld bleiben erhalten!

Eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg sorgt für Aufsehen. Eine Familie in Berlin muss über 3.000 Euro zu viel gezahltes Bürgergeld nicht zurückzahlen. Diese Entscheidung wurde am 16. April 2025 in Potsdam getroffen und könnte weitreichende Folgen für ähnliche Fälle haben. Die Familie hatte seit 2020 Leistungen vom Jobcenter bezogen.

Im Februar 2021 begann der Ehemann der Familie als Verkäufer zu arbeiten und reichte einen Arbeitsvertrag ein, der ein monatliches Nettogehalt von 1.600 Euro ausweist. Das Jobcenter hingegen ging fälschlicherweise von einem Bruttoeinkommen aus, was zu einer Überzahlung führte. Nachdem der Fehler entdeckt wurde, kürzte das Jobcenter die Leistungen und forderte die Rückzahlung von 3.000 Euro.

Rechtsstreit und Gerichtsurteil

Die Familie klagte daraufhin vor dem Sozialgericht in Berlin, das die Klage jedoch abwies. In der darauffolgenden Berufung beim Landessozialgericht hatte die Familie jedoch Erfolg. Die Richter stellten fest, dass die Ehefrau nicht in der Lage war, die Begriffe brutto und netto sicher auseinanderzuhalten. Daher durfte sie darauf vertrauen, dass der Bescheid des Jobcenters korrekt war, was dazu führte, dass ihr keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und das Landessozialgericht hat keine Revision zugelassen. Das Jobcenter hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Zulassung einer Revision zu stellen.

Der Einfluss von Sozialleistungen auf den Alltag

Ein besonders bewegendes Beispiel ist die 69-jährige Rentnerin Regina aus Rostock. In einer Episode wird deutlich, dass sie aufgrund ihrer finanziellen Situation, mit nur knapp 150 Euro monatlich zum Leben, nicht in der Lage ist, eine Rechnung des Amtsgerichts zu begleichen. Ihre Schulden betragen 25.000 Euro, was sie zwingt, Privatinsolvenz anzumelden. Trotz der Schwierigkeiten zeigt Regina Optimismus und glaubt, dass die Forderung auf Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.591,03 Euro zurückgenommen wird.

Ab dem 18. September werden neue Folgen von „Hartz und herzlich – Tag für Tag Rostock“ montags bis freitags um 16.05 Uhr ausgestrahlt. Diese Sendung könnte das Bewusstsein für die Herausforderungen, mit denen viele auf Sozialleistungen angewiesene Menschen konfrontiert sind, schärfen.

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rbb24.de
Weitere Infos
derwesten.de

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