
Am 18. März 2025 kommt der Deutsche Bundestag in seiner bisherigen Zusammensetzung zu einer entscheidenden Abstimmung über ein umfangreiches Finanzpaket zusammen. Dieses sieht die Änderung des Grundgesetzes vor, um massive Investitionen in Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf resultiert aus den Koalitionsverhandlungen zwischen Union, SPD und Grünen, die nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 begonnen haben. Ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro soll eingerichtet werden, um die notwendigen Kredite bereitzustellen, woraus 100 Milliarden Euro für die Länder zur Verfügung stehen werden, wie deutschlandfunk.de berichtet.
Für die erforderliche Grundgesetzänderung müssen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten erreicht werden. Union und SPD bringen dabei zusammen mit den Grünen insgesamt 520 Stimmen ein, was 31 Stimmen mehr entspricht, als für die Zustimmung nötig sind. Trotz dieser Mehrheit äußern einige Abgeordnete, darunter auch aus der FDP, Bedenken zur Beratungszeit für das Schuldenpaket, was die Zustimmung gefährden könnte, wie br.de anmerkt.
Zustimmung und Einwände
Besonders SPD-Fraktionschef Lars Klingbeil zeigt sich optimistisch, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erzielt wird. Allerdings wird von einem krankheitsbedingten Ausfall und einer Nein-Stimme aus den Reihen der SPD-Abgeordneten ausgegangen. Auch innerhalb der Grünen-Fraktion könnte es zu Rückzügen kommen, während CDU-Chef Friedrich Merz berichtet, dass zwei bis drei Abgeordnete der Union gegen die Vorlage stimmen könnten. Die Zustimmung der bayerischen Regierung gilt jedoch als gesichert, nachdem einige Unstimmigkeiten zwischen CSU und Freien Wählern geklärt wurden. Aiwanger, der Vorsitzende der Freien Wähler, hat jedoch Bedenken geäußert und erklärt, dass er das Vorhaben als potenzielle Gefahr für die Stabilität ansieht und mit Ablehnung im Bundesrat droht.
Die Diskussionen um die Änderung der Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes sind durch die sicherheitspolitische Lage, insbesondere infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine, stark motiviert. Kritiker aus der AfD, Die Linke und der BSW haben ihrerseits vor den potenziellen Folgen gewarnt. Alice Weidel von der AfD bezeichnet die Pläne als „skrupellosen Angriff auf die Verfassung“, während Sahra Wagenknecht von der BSW von einem Wahlbetrug spricht und die Pläne als undemokratisch kritisiert.
Finanzstruktur und Ausblick
Die Koalition plant, durch die Grundgesetzänderung höhere Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen. Gleichzeitig soll ein Verschuldungsspielraum für die Länder ermöglicht werden, um angesichts der herausfordernden Finanzlage Investments in wichtige Bereiche wie Infrastruktur und Klimaschutz zu sichern. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Sondervermögen eine Laufzeit von zehn Jahren hat und eine Summe von 500 Milliarden Euro umfasst.
Die Sitzung des Bundestages wurde auf Wunsch von SPD und CDU/CSU einberufen, wobei alle Gesetzentwürfe nach der ersten Lesung am 13. März zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurden. Die wichtige Rolle des Haushaltsausschusses wird dabei mit besonderem Augenmerk verfolgt, um sicherzustellen, dass das Vorhaben auch in der erforderlichen Zeit umgesetzt werden kann. Auf die Unterstützung der Grünen für die Gesetzesänderungen hofft die Koalition, während das politische Klima bis zur Abstimmung angespannt bleibt.